
Von Reinhard Boest
Die unübersichtliche und zuweilen skurile Zuständigkeitsverteilung zwischen den staatlichen Ebenen in Belgien liefert gerade wieder einen neuen Aufreger. Diesmal geht es um die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen, in Deutschland besser als „TÜV“ bekannt. Während in Deutschland und Frankreich dafür national die gleichen Regeln gelten, liegt die Zuständigkeit dafür in Belgien seit 2015 bei den Regionen – wie zum Teil auch für andere Bereiche des Straßenverkehrsrechts, etwa für Geschwindigkeitsbeschränkungen oder die Fahrerlaubnis.
Die flämische Regierung hat im März eine Reihe von Lockerungen auf den Weg gebracht, die ab September 2026 gelten sollen. Die wesentliche Änderung betrifft die Prüfungsfrequenz. Bisher muss ein Auto vier Jahre nach der ersten Zulassung zum ersten Mal zur Hauptuntersuchung, danach in jedem Jahr. Schon seit 2024 wird dieser Rhythmus für neuere Personenkraftwagen schrittweise auf zwei Jahre verlängert, ab September gilt er für alle Pkw. Auch für leichte Lieferwagen wird die Frist bis 2028 nach und nach auf zwei Jahre verlängert.
Taxis, Busse und Krankenfahrzeuge müssen künftig nur noch jährlich zur Hauptuntersuchung (statt alle drei oder sechs Monate). Die Prüfung beim Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen im Inland entfällt; sie müssen nur einen gültigen Prüfungsnachweis haben. Importierte Gebrauchtwagen müssen dagegen weiterhin geprüft werden. Auch nach der Montage einer Anhängerkupplung muss man nicht mehr zum TÜV, sondern hat Zeit bis zur nächsten regulären Hauptuntersuchung.
Darüber hinaus soll es weitere Vereinfachungen geben. So muss man zum Prüfungstermin keinen Versicherungsnachweis mehr vorlegen.. Bei kleineren Mängeln entfällt die Befristung der Plakette auf drei Monate, und bei schwerwiegenden Mängeln („rote Karte“) wird die Frist zur erneuten Vorführung von 15 Tagen auf zwei Monate verlängert.
Für die flämische Verkehrsministerin Annick De Ridder (N-VA) ist dies nur ein erster Schritt; demnächst sollen weitere Reformen folgen, etwa die Möglichkeit, die Prüfung in zertifizierten Garagen durchführen zu lassen oder einzelne Qualitätsanforderungen zu lockern.
In der Wallonie hat dieses Vorhaben mit einiger Verzögerung zu heftiger Aufregung geführt. Der regionale Verkehrsminister François Desquesnes (Les Engagés) befürchtet negative Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, wenn die Prüfungszyklen verlängert werden. Er sorgt sich auch um die Beschäftigung in den Prüfzentren: wie die Zeitung „Het Laatse Nieuws“ im März berichtete, rechnet man mit dem Verlust von 500 Stellen in Flandern. Es gab in diesen Tagen schon erste Protestaktionen in den Prüfzentren, nicht nur in Flandern, sondern auch in der Wallonie. Die flämische Regierung sieht dagegen vor allem die Kosteneinsparung.
Desquesnes sieht aber vor allem die Gefahr eines „Prüfungstourimus“. Denn belgische Autofahrer müssen ihr Fahrzeug nicht in der Region prüfen lassen, in der sie wohnen oder in der ihr Fahrzeug zugelassen ist. Die Untersuchung muss nur im Inland vorgenommen werden, und das Prüfzeugnis ist dann im ganzen Land gültig. In einem anderen EU-Land absolvierte Hauptuntersuchungen werden dagegen nicht anerkannt – auch wenn sich die Europäische Kommission seit langem für eine solche Liberalisierung einsetzt.
In der Wallonie oder in Brüssel könnte man also versucht sein, lieber in Flandern zum TÜV zu fahren, wenn das Zeugnis dann zwei Jahre gilt und nicht nur ein Jahr. Und die flämische Initiative könnte Druck auf die beiden anderen Regionen ausüben, ihre Regeln ebenso zu lockern. Nach Recherchen, von denen der Fernsehsender RTBF berichtet, sind die Prüfungen in Flandern allerdings zuweilen strenger. Anscheinend weisen die Prüfkriterien erhebliche Unterschiede auf, so dass man nicht überall gleich sicher sein kann, das sein Auto die Prüfung „besteht“.
Ob eine jährliche Prüfung für die Erhaltung der Verkehrssicherheit geboten sein soll, ist umstritten. Das zeigt auch ein Blick auf die seit Jahren laufende Debatte in der Europäischen Union. Sie kennt seit über 30 Jahren gemeinsame Mindeststandards für die „technische Überwachung der Kraftfahrzeuge“, die etwa Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Räder, Reifen und Fahrgestell sowie Umweltbelastung umfassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Autos in der ganzen EU fahren dürfen. Gerade in Brüssel sieht man viele Autos aus Ländern, in denen nicht jedes Jahr eine Hauptuntersuchung vorgeschrieben ist.
Was den Prüfzyklus angeht, gilt maximal eine vierjährige Frist nach der Neuzulassung und anschließend ein Rhythmus von mindestens zwei Jahren. Die Mitgliedstaaten können aber strengere Regeln vorsehen, insbesondere kürzere Fristen für ältere Autos. Die in Belgien bisher geltende Ein-Jahres-Regel für mehr als vier Jahre alte Autos ist in der EU eher die Ausnahme. Insbesondere in den Nachbarländern Deutschland und Frankreich müssen Personenkraftwagen nur alle zwei Jahre zum TÜV. Daher ist der Ende 2025 zum wiederholten Mal unternommene Vorstoß der EU-Kommission, den Rhythmus bei älteren Autos obligatorisch auf ein Jahr festzulegen, gerade erneut am Widerstand der Mitgliedstaaten (und des Europäischen Parlaments) gescheitert.
Die in Flandern vorgesehene Lockerung hält sich also an den Rahmen des EU-Rechts. Sie führt aber innerhalb Belgiens zu einem Konflikt, wenn sich die Wallonie und Brüssel dem nicht anschließen wollen. Gespräche zwischen den regionalen Verkehrsministern waren offenbar bisher erfolglos. Eine Hoffnung bleibt noch: die flämische Regelung kann erst in Kraft treten, wenn sich der Staatsrat dazu geäußert hat. Dessen Stellungnahme steht noch aus.







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