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Sorgenfrei in den Urlaub dank Brüssel

 „Oft wird die Brüsseler Bürokratie wegen Vorschriften und fehlender Bürgernähe kritisiert. Aber gerade jetzt in und kurz vor der schönsten Zeit im Jahr, der Urlaubszeit, erweisen sich viele Brüsseler Rechtsvorschriften als überaus nützlich, um einen sorgenfreien Urlaub in der EU zu verbringen“, so Hessens Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten, Lucia Puttrich. „Egal ob man in Italien Schuhe kauft, die nach einmaligem Tragen kaputt gehen oder aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht mehr pünktlich wieder nach Hause kommt. Aufgrund von EU-Vorschriften kann ich unbürokratisch Erstattung des Kaufpreises  bzw. eine faire Entschädigung sowie Hotelunterbringung verlangen und mit einfachen Mitteln auch meine Rechte durchsetzen“, ergänzt die Ministerin.

Damit diese Rechte auch  von den Bürgern wahrgenommen werden können, wurden einfache und kostengünstige Verfahren zur Rechtsdurchsetzung geschaffen, die z.T. online genutzt werden können. Zudem erhält jeder Bürger mit Wohnsitz in der EU bei den genannten Problemen kostenlose Unterstützung vom jeweiligen Europäischen Verbraucherschutzzentrum in seinem Land.

„Der Bürger sieht oft gar nicht, welche Vorschriften zu seinem eigenen Nutzen in Brüssel verabschiedet wurden, wie z.B. die deutliche Senkung bis hin zur Abschaffung der Roaming-Gebühren für die Nutzung mobiler Telefonate, damit die Urlaubserholung auch nach Erhalt der nächsten Telefonrechnung anhält“, so Puttrich. „Gerade in dieser Zeit wird der Nutzen der EU und Brüssel für Jeden unmittelbar sichtbar“. Am 1. Juli ist die nächste Stufe zur Senkung der Roaming-Gebühren bei Reisen ins EU-Ausland in Kraft getreten. Eine gänzliche Abschaffung ist spätestens 2016 vorgesehen.

Die Ministerin weist darauf hin, dass Reisende mit Flugzeug, Bahn, Bus oder Schiff  Entschädigungsleistungen bei Verspätungen erhalten,  auch wenn diese infolge höherer Gewalt auftreten. Zudem sichere das EU-Recht die ärztliche Behandlung im Krankheitsfall am Urlaubsort.

Wichtig sind aber auch Informationen darüber, welche Urlaubssouvenirs erlaubt sind oder bei welchen man sich strafbar machen kann, wenn man sie mit nach Hause bringt. Oft werden in den Urlaubsländern Gegenstände von geschützten Tier- und Pflanzenarten angeboten, deren Kauf und Einfuhr unter Strafe stehen. „Jeder kann sich Informationen einfach aus dem Internet – auch über Telefon-Apps – herunterladen und so vor unangenehmen Überraschungen sichern“, weist die Ministerin auf die guten und einfach zu nutzenden Webseiten der Kommission zum Verbraucherschutz und den Verbraucherschutzrechten hin.

 

Eine wichtige Zusammenstellung der wichtigsten EU-Vorschriften rund um den Urlaub finden Sie unter http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-14-365_de.htm.

Dies ist eine Information der Vertretung des Landes Hessen in Brüssel

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