In Belgien sind zum 1. August letzten Jahres Änderungen an den Regelungen zum Zwangsmiteigentum an Gebäuden und Gebäudegruppen in Kraft getreten. Dies regelt das „Gesetz zur Änderung des bürgerlichen Gesetzbuches zwecks Arbeitsweisemodernisierung und Transparenzerhöhung beim Miteigentum“ vom 2. Juni 2010 (Wet tot wijziging van het Burgerlijk Wetboek teneinde de werking […]









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