Sollten Käufer und Verkäufer ihre Meinung über einen Immobilienkauf bzw. -verkauf ändern und ihren Vertrag aufheben, wird dieser Vorgang steuerrechtlich als Übertragung gewertet, auf die wieder eine Registrierungsgebühr zu entrichten ist. Das ist geltendes Recht in der Wallonie und in der Region Brüssel-Stadt, nicht aber in Flandern. Das Flämische Parlament […]








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