Recht

Neue Beschränkungen in Belgien wegen steigender Corona-Zahlen

Von Michael Stabenow.

Belgien sieht sich wegen der wieder stark steigenden Corona-Infektionszahlen zur Verschärfung der Schutzvorkehrungen gezwungen. Am gestrigen Dienstag beschlossen die Spitzen der Föderal- und Regionalregierungen eine landesweit von Freitag an gültige Verpflichtung zum Tagen von Schutzmasken in Geschäften und Innenräumen öffentlicher Gebäude. Beim Besuch von Restaurants und Cafés sowie von Fitnesszentren ist künftig generell ein Nachweis erforderlich, wonach man geimpft, getestet oder von einer Infektion genesen ist. Und es wird wieder eindringlich Telearbeit empfohlen.

Premierminister Alexander De Croo sprach zwar von einem „sehr scharfen Anstieg“ der Anzahl der Ansteckungen und der Aufnahmen in die Krankenhäuser. Er bemühte sich allerdings auch darum, die Lage nicht übermäßig zu dramatisieren. So gehe es nicht darum, das Alltagsleben der Wirtschaft oder der Schulen einzuschränken, sondern um „höhere Schutzmauern“ gegen die Ausbreitung des Virus.

„Alles bleibt möglich, allerdings auf einem deutlich erhöhten Niveau der Vorsicht“, erläuterte der Regierungschef. Da inzwischen in Belgien über 8,5 Millionen Menschen – fast drei Viertel der Gesamtbevölkerung – vollständig geimpft seien, lasse sich die Situation nicht mit der Lage vor Jahresfrist vergleichen. „Sonst hätten wir eine absolute Katastrophe in den Krankenhäusern“, sagte De Croo.

Für Überraschung sorgte, dass die in Brüssel bereits gültige und in Wallonien zum 1. November beschlossene Pflicht zur Vorlage des sogenannten Covid Safe Tickets (CST) in Gaststätten auch in Flandern gelten wird. Im nördlichen Landesteil hatten Regierungsvertreter dies unter Hinweis auf die im Vergleich zu den übrigen Landesteilen weniger kritische epidemiologische Lage bisher abgelehnt.

Die jüngsten Zahlen zeigen jedoch auch in Flandern sehr deutliche Zunahmen bei den Ansteckungen. Nach den am Dienstag vorgelegten offiziellen Statistiken stieg die Zahl der täglich im Durchschnitt gemeldeten Ansteckungen binnen Wochenfrist im Land um 75 Prozent auf knapp 5300 Fälle.  102 Menschen (+69 Prozent) wurden täglich in die Krankenhäuser eingeliefert. Zuletzt verstarben täglich 13 Menschen (+13 Prozent) an den Folgen einer Corona-Infektion.

De Croo und Gesundheitsminister Frank Vandenbroucke wiesen darauf hin, dass den üblichen Vorkehrungen – wie Abstand halten, Hände waschen und ausreichende Durchlüftung von Innenräumen – weiter eine herausragende Bedeutung zukomme. Eine vollständige Impfung gegen das Virus biete keinen absoluten Schutz, auch wenn Geimpfte zu 90 Prozent gegen ernsthafte Erkrankungen und zu 70 Prozent vor Ansteckungen geschützt seien, sagte der Regierungschef.

CovidSafe-Bescheinigung = Covid Safe Ticket

Der Löwener Virologe Marc Van Ranst sprach sich im Fernsehsender VRT dagegen aus, den Begriff „Covid Safe Ticket“ für den Nachweis zu nutzen, dass man geimpft, getestet oder genesen sei. Es dürfe nicht „das Gefühl der absoluten Sicherheit“ vermittelt werden, warnte Van Ranst. Geeigneter sei der Begriff „Corona-Pass“. Um den Begriff „Covid Safe Ticket“ hatte es in den vergangenen Wochen einige Verwirrung gegeben. So war unzureichend kommuniziert worden, dass das Dokument identisch mit jener „CovidSafe“-Bescheinigung ist, die alle in Belgien geimpften Menschen erhalten und die sie auch bei Reisen in andere – insbesondere – EU-Länder vorzeigen können.

Die Regierungsmitglieder trafen am Dienstag eine Reihe weiterer Beschlüsse. So ist eine Ausdehnung der Bevölkerungsgruppe geplant, die eine zusätzliche, dritte Impfung erhalten soll. Diese soll insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitswesen gelten.

Vereinfacht werden sollen auch die Möglichkeiten zu Tests, denen bisher im Regelfall eine entsprechende Überweisung durch einen Arzt vorgeschaltet ist. Künftig soll bei leichteren Symptomen über eine Website festgestellt werden, ob ein Test – entweder in Testzentren oder bei Apotheken – erforderlich ist. Wer über Symptome klagt oder getestet wird, muss bis auf weiteres dem Arbeitgeber keine Krankschreibung eines Arztes vorlegen.

 

Foto: Sandra Parthie

 

 

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