
Von Reinhard Boest
Erst seit gut sechs Wochen hat die Region Brüssel-Hauptstadt wieder eine voll handlungsfähige Regierung – 613 Tage nach den Wahlen im Juni 2024 (Belgieninfo berichtete). Und schon musste die Koalition aus sechs Parteien die erste „criselette“ (so die Tageszeitung „Le Soir“) bewältigen, bevor sie sich zu einer richtigen Krise auswachsen konnte. Es ging – wieder einmal – um die Niedrigemissionszonen (low emissions zones, LEZ), ein seit Jahren zwischen den politischen Parteien umstrittenes Thema, das auch schon den Verfassungsgerichtshof beschäftigt hat.
Konkret ging es um die Fragen, ab wann Autos der Emissionsklassen Euro 5 für Diesel- und Euro 2 für Benzinfahrzeuge in der Stadt nicht mehr fahren dürfen, welche Ausnahmen gelten sollen und welche Beträge für Verstöße fällig sind. Der Koalitionsvertrag trifft dazu nur eher vage Aussagen. Das gilt übrigens auch für einige andere Streitpunkte, bei denen man während der abschließenden dreitägigen Klausur der Koalitionsverhandlungen eher Formelkompromisse gefunden hat.
Am Karfreitag mussten die Spitzen der sechs Koalitionspartner „nachsitzen“, bevor Ministerpräsident Boris Dilliès (MR) ein Ergebnis verkünden konnte. Vom 7. Juni 2026 soll es danach eine neue Regelung geben, nachdem es in den vergangenen anderthalb Jahren mehrfach hin und her gegangen war.
Eigentlich war seit 2018 im Rahmen der Umsetzung der Klima- und Luftreinhalteziele vorgesehen, dass die Grenzwerte schrittweise verschärft werden und am Ende ab 1. Januar 2025 Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 5 (Erstzulassung vor 2011) und Benziner der Klasse Euro 2 (Erstzulassung vor 1997) auf dem Gebiet der Region Brüssel-Hauptstadt nicht mehr verkehren dürfen. Damit soll die Belastung der Luft mit Stickoxyden, Kohlendioxid verringert werden (was nachweislich auch gelungen ist). Die Regelung war allerdings von Anfang an umstritten.
Unmittelbar nach den Wahlen vom Juni 2024 kippte eine Mehrheit im Brüsseler Parlament den Zeitplan: die für Anfang 2025 vorgesehene Verschärfung wurde um zwei Jahre verschoben. Die Motive der Befürworter dieser Verschiebung waren allerdings grundverschieden. Während es den einen, nicht zuletzt den Liberalen des MR, um eine Abkehr von den als überzogen empfundenen Umweltauflagen ging, fürchteten die „linken“ Parteien (PS, PTB, Team Fouad Ahidar) die Auswirkungen gerade auf die ärmeren Bevölkerungskreise, die sich womöglich kein Auto leisten können, das die Auflagen erfüllt. Nur die Grünen (Groen und Ecolo) standen fest zum ursprünglichen Zeiplan.
Die Verschiebung wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben, der den Gesundheitsschutz höher bewertete als ökonomische oder soziale Aspekte. Eigentlich hätte also ab 1. Januar 2026 die Verschärfung wieder greifen sollen. Die geschäftsführende Regierung unter dem PS-Politiker Rudi Vervoort verfügte aber noch einmal eine „Gnadenfrist“ bis zum 1. April 2026, die von der neuen Regierung Dilliès zunächst nicht in Frage gestellt wurde.
Am 27. März meldete sich dann der regionale Finanzminister Dirk De Smedt von den flämischen Liberalen („Anders“, früher Open Vld) zu Wort und schloss Strafzahlungen bei Verstößen gegen die Grenzwerte kategorisch aus. „Die neue Regierung ist eine klare soziale Verpflichtung eingegangen; wir werden daher keine Strafzahlungen verhängen, nicht eine einzige“, wird der Minister zitiert. Außerdem müsse der Rahmen für die Anwendung der Grenzwerte erst noch erarbeitet werden, was in der Kürze der Zeit nicht zu schaffen sei.
Aber offenbar war diese Initiative in der Regierung nicht abgestimmt und stieß vor allem bei der grünen Verkehrministerin Elke Van Den Brandt und der für Umwelt und Klima zuständigen Staatssekretärin Ans Persoons von den flämischen Sozialisten (Vooruit) auf heftigen Widerspruch. Die „criselette“ begann und zwang Ministerpräsident Dilliès zum Handeln.
Nach dreistündigen Verhandlungen konnte am Karfreitag ein Kompromiss erzielt werden. Danach sollen ab dem ersten Wochenende im Juni Sanktionen verhängt werden. Das schon in der bisherigen Regelung festgelegte Bußgeld in Höhe von 350 Euro soll aber nicht pro Quartal erhoben werden, sondern nur einmal jährlich, und es soll einer Indexierung unterliegen. Außerdem ist ein „Sozialtarif“ für 200 Euro jährlich vorgesehen. Genaugenommen handelt es sich mit einer solchen Konstruktion nicht um Strafzahlungen, sondern um eine kostenpflichtige Ausnahme von den geltenden Emissionsregeln für in Brüssel zugelassene Fahrzeuge. Auch das monatliche Bußgeld von 80 Euro, das für „externe“ Fahrzeuge gilt, ist eigentlich eine Art Pass.
Über die Abgrenzung des „Sozialtarifs“ herrscht aber noch Dissens. Die Sozialisten wollen ihn für alle Autobesitzer gelten lassen, die unter den „BIM-Status“ fallen (bénéficiaires d‘intervention majorée). Das sind Personen mit geringem Einkommen, die von Vorteilen wie einer erhöhten Erstattung für Gesundheitsleistungen oder besonders niedrigen Tarifen für öffentliche Verkehrsmittel profitieren.
Ministerin Elke Van Den Brandt fürchtet, dass dann praktisch alle alten Autos darunter fallen würden und damit die Zielrichtung der Emissionsminderung unterlaufen würde. Seit der Aussetzung des ursprünglichen Stufenplans habe sich die Luftqualität in Brüssel nicht mehr verbessert. Der für die Sanktionen (Gebühren) zuständige Minister De Smedt hat jetzt den Auftrag, umgehend Vorschläge vorzulegen, um die offenen Fragen zu klären, damit es wie vorgesehen im Juni eine verlässliche Regelung geben kann.
Allerdings halten die Zweifel an, ob die abgeschwächte Regelung Bestand haben wird, wenn – wie nicht auszuschließen – Betroffene erneut die Gerichte bemühen. Dann müsste die Regierung darlegen können, dass etwa soziale und wirtschaftliche Aspekte so wichtig sind, dass der Gesundheitsschutz zurückstehen muss. Im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof war das nicht gelungen.
Es ist also mit einiger Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass uns das Thema LEZ weiter beschäftigen wird und es ein Streitthema in der Koalition bleiben dürfte.







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