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Finanzielle Hilfen für Selbständige in Belgien – ein Erfahrungsbericht

Von Sven Parthie.

Viele Unternehmen und Selbständige sind durch die Maßnahmen zum Schutze vor COVID-19 zu Einschränkungen oder vorübergehenden Schließungen gezwungen, so auch in Belgien, so auch ich.

Um die finanziellen Konsequenzen abzufedern, hat die belgische Regierung verschiedene Maßnahmen erlassen. Für mich als Selbständigen – ich arbeite als Massage-Therapeut und Life Coach – sind dabei drei Bereiche relevant: Unterstützung durch die Sozialkasse, direkte Zahlungen durch die Region und die Kommune sowie Steuern.

Im Bereich der Sozialkasse hatte ich die Möglichkeit, Ausfallzahlungen für die Monate März und April im Rahmen der „Droit Passerelle“ zu beantragen sowie die Zahlungen der Sozialversicherungsbeiträge für das erste Halbjahr 2020 entweder auf 2021 zu schieben. In beiden Fällen war die Beantragung sehr einfach und direkt online auf der Webseite meiner Sozialkasse möglich. Die erste Rate der Ausfallzahlungen erhielt ich Anfang April, noch bevor der Bewilligungsbescheid per E-Mail eintraf. In meinem Fall war die Berechtigung auf Erstattung eindeutig, da meine Praxis seit Beginn der Schutzmaßnahmen geschlossen ist.

Seit 08. April können Selbständige und Kleinunternehmen in der Region Bruxelles-Capitale eine einmalige Förderung über 4000 € / 2000 € beantragen, wenn man zu einer der berechtigten Gewerbekategorien zählt. Bei Bewilligung dieser Zahlung kann man bei der Kommune noch eine zusätzliche Förderung erhalten. In meinem Fall gibt es in Etterbeek eine mögliche Aufstockung um 1000 € ( bzw. 500 € wenn die Förderung der Region 2000 € beträgt). Beide Antragsverfahren waren relativ einfach, im Falle der Region Bruxelles erhielt ich den Bewilligungsbescheid 8 Stunden nach Antragstellung per E-Mail. Bei der Kommune warte ich noch auf die Bewilligung, der Eingang und Korrektheit des Antrags wurden bereits bestätigt.

Steuerlich sind verschiedene Maßnahmen getroffen worden, wobei für mich insbesondere die Verschiebung der Zahlung der Mehrwertsteuer für das erste Quartal 2020 von April auf Juni relevant ist. Weitere Maßnahmen umfassen unter anderem Stundung und der Verzicht auf Zinszahlungen auf bestimmte Steuerschulden.

Insgesamt bin ich von den belgischen Behörden sehr angetan. Die Beantragung war unkompliziert und die Bewilligung ging außergewöhnlich schnell. Wenn die Zahlungen dann ebenfalls zügig erfolgen, können die Programme zur Existenzsicherung vieler Unternehmen und ArbeitnehmerInnen beitragen. Natürlich können die bereitgestellten Zahlungen den entstandenen und kommenden Umsatzausfall nicht ersetzen, und bei einem fortlaufenden Lockdown werden auch weitergehende Unterstützungszahlungen notwendig sein.

Sehr löblich ist und bleibt aber, dass die Hilfen schnell und unkompliziert bereitgestellt werden, denn in dieser Situation kommt es vor allem auf schnelle Entscheidungen an.

Links:

Förderung Region Bruxelles: www.primecovid.brussels.

SPF Finanzen: https://finanzen.belgium.be/de/coronavirus

Informationsseite zu COVID Maßnahmen der Region Bruxelles(fr/nl/en): https://1819.brussels/blog/coronavirus-et-entreprises-les-faq-en-un-coup-doeil

 

One Comment

  1. Alfons van Compernolle

    Das nenne ich angemessene schnelle Hilfestellung einer staatlichen Institution , auf die man in der Bundesrepublik Deutschland lange warten kann , nichts ist in Deutschland einfach , wenn es um staatliche Hilfestellung geht.

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