Von Jürgen Klute
Der belgische Staat muss erstmals Schadensersatz an Opfer der Verbrechen in der ehemaligen belgischen Kolonie Kongo bezahlen. Das entschied der belgische Kassationsgerichtshof, das höchste belgische Gericht, am 22. Mai in letzter Instanz, wie die belgische niederländischsprachige Zeitung De Morgen am 23. Mai berichtete.
Es ist allerdings nicht nur das erste Mal, dass Belgien zu einer solchen Zahlung verurteilt wurde, es ist das erste Mal, dass überhaupt ein europäischer Staat für Kolonialverbrechen in dieser Weise zur Rechenschaft gezogen worden sei, wie die belgische Zeitung betont.
Damit wurde eine vorinstanzliche Entscheidung aus 2024 bestätigt, gegen die der belgische Staat am 2. Dezember 2024 Berufung eingelegt hatte.
Verklagt wurde der belgische Staat von fünf Frauen, die zwischen 1946 und 1950 im Kongo geboren wurden. Die Väter waren jeweils Belgier, die Mütter Kongolesinnen. Damals stand der Kongo noch unter belgischer Kolonialherrschaft, und es war eine verbreitete Praxis, dass Mischlingskinder den Müttern ohne deren Zustimmung staatlicherseits weggenommen wurden. Die Klägerinnen waren laut De Morgen zu dem Zeitpunkt nicht älter als 7 Jahre.
Weiter heißt es, dass ein belgisches Zivilgericht 2021 entschieden habe, dass der Fall verjährt sei. Das Berufungsgericht in Brüssel hatte daraufhin 2024 entschieden, dass die Wegnahme der Kinder durch den belgischen Staat als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Sinne der Nürnberger Prozesse von 1945/46 zu werten sei und daher keiner Verjährungsfrist unterliege.
Mit der Entscheidung des Kassationsgerichtshofes wird der belgische Staat zu einer Entschädigung für die Zufügung immaterieller Schäden verurteilt, und zwar sowohl in Form des Leids, das den Frauen durch die Trennung von ihren Müttern und von ihrem Umfeld zugefügt wurde, als auch für die negativen Auswirkungen dieser erzwungenen Trennung auf ihre Identität.
Hinweis
Zu der Klage der fünf Frauen gibt es einen Film, der seit Mittwoch (20. Mai) im Kino läuft (In Brüssel im Vendôme): Métisses – Cinq femmes contre un crime d’Etat – Réalisé par Quentin Noirfalisse & Jean-Charles Mbotti Malolo








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