Tourismus

Belgien hebt Ausreisebeschränkungen auf – worauf Reisende in die Nachbarländer achten müssen

Von Reinhard Boest.

Am 18. April 2021 läuft das seit Ende Januar geltende Verbot „nicht-essentieller Reisen“ ins Ausland aus. Doch auch nach dem 19. April wird von nicht notwendigen Reisen „dringend abgeraten“, sie sind aber jedenfalls im Schengenraum nicht mehr verboten. Man darf also wieder ohne triftigen Grund in die Nachbarländer. Aber fast überall gibt es mehr oder weniger strikte Einschränkungen für die Einreise oder Bewegungsfreiheit.
Für die Rückkehr aus einem als Risikogebiet eingestuften Land nach Belgien gelten aber die auch vor dem Verbot vorgeschriebenen Maßnahmen: Hat sich jemand mehr als 48 Stunden in einem solchen Gebiet aufgehalten oder reist per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff ein, muss vor der Einreise das Passenger Location Form (PLF) ausgefüllt werden. Außerdem sind zwei Tests obligatorisch: der erste spätestens am Tag nach der Einreise, der zweite sieben Tage danach; in der Zwischenzeit ist eine häusliche Quarantäne einzuhalten. Die Regierung hat angekündigt, dass die Einhaltung dieser Pflichten strenger als bisher kontrolliert werden soll; dafür sollen auch die regionalen und lokalen Behörden (Polizei) einbezogen werden. Alle Nachbarländer Belgiens sind Risikogebiete, wie fast der gesamte Schengenraum mit wenigen Ausnahmen (etwa Dänemark). Nach den EU-weit geltenden Kriterien ist auch Belgien Risikogebiet.
Deutschland
In Deutschland läuft derzeit eine kontroverse Debatte über eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen. Bundestag und Bundesrat wollen darüber am 21./22. April entscheiden. An den Regeln für die Einreise wird sich dabei voraussichtlich nichts ändern. Diese unterscheiden nach der Risikoeinstufung des Herkunftslandes. Bei der Einreise aus einem „normalen“ Risikogebiet (dazu gehört zur Zeit Belgien) ist ein Aufenthalt von bis zu 48 Stunden ohne Test und Quarantäne erlaubt. Allerdings muss die elektronische Einreiseanmeldung ausgefüllt werden (entspricht dem belgischen PLF), bei Aufenthalten unter 24 Stunden im Grenzverkehr entfällt auch dies. Dagegen müssen sich Einreisende aus einem Hochrisikogebiet (derzeit etwa Frankreich und die Niederlande) schon vor der Einreise testen lassen; der Test darf nicht später als 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Seit Ende März muss auch bei jeder Einreise per Flugzeug ein negativer Test vorgelegt werden, unabhängig von der Risikoeinstufung des Abflugortes.
Innerhalb Deutschlands ist die Bewegungsfreiheit grundsätzlich nicht eingeschränkt, obwohl einzelne Bundesländer das anders handhaben können. Allerdings gilt in ganz Deutschland weiter ein Beherbergungsverbot, das touristische Reisen weitgehend unmöglich macht.
Frankreich
Frankreich ist seit dem 3. April wieder im Lockdown, dem dritten „confinement“ seit Beginn der Krise, befristet zunächst bis zum 2. Mai. Neben erneuten Schließungen „nicht-essentieller“ Geschäfte und Dienstleistungen (Bars, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sind ohnehin schon lange zu) wird vor allem die Bewegungsfreiheit eingeschränkt: grundsätzlich darf sich niemand weiter als 10 km von seinem Wohnort entfernen. Das ist immerhin großzügiger als im ersten Lockdown: damals betrug der Radius nur 1 km. Auch wenn die Einreise nach Frankreich grundsätzlich möglich ist, wird sie durch diese Beschränkung de facto uninteressant, da zudem seit Anfang März bei der Einreise ein negativer Corona-Test vorzuweisen ist. Präsident Macron hat allerdings am 15. April versichert, dass das „confinement“ wirklich am 2. Mai enden soll, und weitere Lockerungen für Mitte Mai in Aussicht gestellt, etwa für die Außengastronomie.
Niederlande und Luxemburg
In den Niederlanden muss man nach der Einreise aus einem Risikogebiet (also Belgien, Deutschland,…) für zehn Tage in Quarantäne; diese kann durch einen Test am fünften Tag abgekürzt werden. Wer per Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus einreist, muss einen negativen Test vorweisen.
Die geringsten Einschränkungen hat Luxemburg. Lediglich bei der Einreise per Flugzeug ist ein negativer Test erforderlich, ansonsten weder Test noch Quarantäne.
Einen Überblick über die geltenden Regelungen in den anderen EU-Ländern bietet weiterhin die Internetseite  https://reopen.europa.eu/de

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