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König Philippe könnte ohne strafrechtliche Konsequenzen auf Belgiens Straßen „Vollgas“ geben

Von Heide Newson

König Philippe könnte wie jede andere Person auf Belgiens Straßen Vollgas geben, nur mit dem Unterschied, dass er strafrechtlich eine Sonderstellung genießt. Wird er wegen erhöhter Geschwindigkeit geblitzt, so hat das keine Konsequenzen. Gemäß Artikel 88 der belgischen Verfassung genießt König Philippe dieses Privileg. Der König ist in Belgien unverletzlich, und genießt absolute Immunität. So kann er bei einem Delikt weder strafrechtlich verfolgt, noch vor ein Zivilgericht geladen werden. Dies gilt für alle Handlungen, also auch für einfache Ordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitung oder Falschparken.

Das Kennzeichen „1“

Das offizielle Fahrzeug des Königs trägt das Kennzeichen „1“, und da dieses direkt dem Staatsoberhaupt zugeordnet ist, wird ein Blitzerfoto oder ein Strafzettel direkt zum königlichen Palast geschickt. Da Philippe jedoch rechtlich nicht belangt werden kann, werden solche Verfahren in der Regel gar nicht erst eingeleitet.

Dieses Privileg genießt aber nur er, Königin Mathilde und die anderen Mitglieder der königlichen Familie sind davon ausgeschlossen. Wenn sie am Steuer sitzen und geblitzt werden, müssen sie das Bußgeld theoretisch bezahlen. In der Praxis wird das Königspaar meist gefahren. Sollte ihr Fahrer zu schnell fahren, so liegt die Verantwortung bei ihm, es sei denn, er handelt auf direkte Anweisung in einer offiziellen Kolonne, die ohnehin Sonderrechte genießt.

Kuriose Vorfälle

Es gab in der Vergangenheit Berichte über „Knöllchen-Chaos“, weil das belgische System Kennzeichen, die mit einer „1“ beginnen, fälschlicherweise dem König zugeordnet hatte. Mit der Neuordnung der Kraftfahrzeug-Kennzeichen im Jahr 2010 begannen fast alle neuen Nummernschilder mit einer “1” (inzwischen ist man schon bei der “2”). Daher erhielt der Palast kürzlich hunderte Strafzettel aus dem Ausland, vor allem aus Frankreich, die eigentlich für belgische Bürger bestimmt waren. Das hat damit etwas zu tun, dass ausländische Blitzersysteme, besonders in Frankreich, nur die erste Ziffer lesen, und somit Strafzettel automatisch an den König geschickt werden. Der Palast schickt diesen Stapel an Briefen dann regelmäßig ungeöffnet zurück.

Vorbildfunktion

Obwohl König Philippe wegen Verkehrsvergehen strafrechtlich nicht belangt werden kann, nutzt er dieses Privileg keineswegs aus. Dazu ist er sich viel zu sehr seiner Vorbildfunktion bewusst. Er lässt sich meist chauffieren, und selbst die königliche Eskorte hält sich außer bei offiziellen Staatsbesuchen mit Blaulicht strikt an die Verkehrsregeln. Im Gegensatz zu seinem jüngeren Bruder: Prinz Laurent hat aufgrund seines rasanten Fahrstils und seiner Vorlieben für Ferraris in der belgischen Presse einen Spitznamen erhalten. Als „Prinz Vollgas“ wird er oft bezeichnet. Laurent wurde nicht nur einmal, sondern mehrfach mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit erwischt, so dass ihm sogar der Führerschein entzogen wurde. Darüber war sein pflichtbewußter Bruder, König Philippe, nicht gerade „amused“.

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