Das Land

Verkehrswende in Brüssel kommt

Von Reinhard Boest.

Die seit 2019 amtierende Regionalregierung unter Rudi Vervoort macht ernst mit ihrem verkehrspolitischen Programm und der Umsetzung ihres Mobilitätsplans Das im März 2020 angenommene Programm, namens “Good Move“, soll helfen, Brüssel zu einer lebenswerten und sicheren Stadt zu machen, die aus verkehrsberuhigten Quartieren besteht. Ein effizienter öffentlicher Personennahverkehr und ein flüssigerer Verkehr stehen im Mittelpunkt. Mit dem Mobilitätsplan will die Regierung bis 2030 die Nutzung des eigenen Autos um ein Viertel und den Transitverkehr um ein Drittel reduzieren. Die Nutzung des Fahrrades soll sich vervierfachen. 2030 soll es in Brüssel keine Toten und Verletzten im Straßenverkehr mehr geben. Erste konkrete Maßnahmen werden jetzt eingeführt.

Ganz Brüssel wird Zone 30

Wer es vergessen oder verdrängt haben sollte, wurde dieser Tage durch eine Mitteilung, die in die Briefkästen flatterte, daran erinnert: ab 1. Januar 2021 wird die ganze Region Brüssel-Hauptstadt eine “30er-Zone”. Heißt, künftig ist die gesetzliche Regelgeschwindigkeit 30km/h, solange nicht ausdrücklich eine höhere Geschwindigkeit durch entsprechende Verkehrszeichen zugelassen wird oder gar nur 20 km/h erlaubt sind wie in den “Begegnungszonen”.

Außer auf den Autobahnen im Stadtgebiet, beispielsweise Teile der E 40 oder des Rings, wo weiterhin 90 km/h oder mehr gefahren werden darf, gilt dies für die “strukturierenden Achsen”. Damit sind, mit wenigen Ausnahmen, alle großen Ein- und Ausfallstraßen, der innere und mittlere Straßenring, einige Verbindungstraßen zwischen den Stadtvierteln und alle Straßentunnel gemeint. Auf denen galten bisher in der Regel 50km/h. Die Regelgeschwindigkeit gilt auch für Busse, aber nicht für die Straßenbahn auch auch nicht für Feuerwehr, Rettungswagen oder Polizei im Einsatz.

Die Einhaltung der neuen Regeln soll von Anfang an kontrolliert werden. Nicht zuletzt mit einer deutlich steigenden Anzahl fest installierter Radargeräte von derzeit 90 auf 150 innerhalb der nächsten Jahre. Diese werden dann nicht nur, wie bisher, an den Regionalstraßen stehen, sondern auch an kommunalen Straßen. Wer keinen Zettel im Briefkasten hatte, kann sich hier über die neuen Tempovorgaben informieren.

Mautpflicht und neue Kfz-Besteuerung?

Der Aufreger der vergangenen Woche war allerdings etwas anderes: Die Brüsseler Regionalregierung kündigte an, ab 2022 für Autos in Brüssel eine kilometerabhängige Abgabe anstelle der bisherigen pauschalen „Taxe de circulation“ erheben zu wollen. Und löste damit in Flandern und der Wallonie heftigen Widerspruch aus.

In der Umstellung der Besteuerung von einer jährlichen Pauschale (taxe de circulation, vergleichbar der deutschen Kfz-Steuer) auf eine entfernungsabhängige Besteuerung der Kfz-Nutzung sieht die Brüsseler Regierung ein zentrales Instrument, den Autoverkehr in der Stadt um 25 Prozent bis 2030 zu reduzieren, wie im regionalen Mobilitätsplan vorgesehenen. Brüssel gehört in der Tat zu den am meisten “verstopften” Metropolen weltweit, mit entsprechenden Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesundheit.

Der “Smartmove” genannte Plan sieht zunächst Machbarkeitsstudien und Folgenabschätzungen vor,   präsentiert aber bereits ein Konzept, wie eine solche Abgabe aussehen könnte. Dafür werden zwei Modelle vorgeschlagen: entweder eine gemäß der gefahrenen Kilometer gestaffelte Abgabe oder ein ebenfalls gestaffelter Tagespass (ohne Entfernungsbegrenzung). Kriterium für die Staffelung ist für beide Modelle zunächst die Größe des Fahrzeugs, also die Motorstärke, wie bei der jetzigen taxe de circulation. Ein Tagespass könnte danach zwischen 4 und 16 Euro kosten. Die entfernungsabhängige Abgabe setzt sich aus einem Grundbetrag und einem Tarif pro gefahrenem Kilometer zusammen. Der Grundbetrag bestimmt sich nach der Größe und der Zeit der Nutzung und beträgt zwischen 0 und 12 Euro pro Tag. Auch die Abgabe pro gefahrenem Kilometer ist nach der Zeit der Nutzung gestaffelt: In den Hauptverkehrszeiten (7h00-10h00 und 15h00-19h00 an Werktagen) 0.20 Euro und zwischen 10h00-15h00 noch 0.08 Euro. In der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen fallen keine Abgaben an. Für die Erhebung will man anscheinend an das System anknüpfen, das es für die Überwachung der “Low Emissions Zones” schon gibt.

Da die geplante Abgabe nicht nur die Brüsseler, sondern – wahrscheinlich noch viel stärker – die Pendler aus dem Umland trifft, wird sie sich ohne Abstimmung mit Flandern und der Wallonie nicht verwirklichen lassen. Das ist den Initiatoren klar, und im Mobilitätsplan ist das auch so vorgesehen. Angesichts der erwartbaren kritischen Reaktionen hat man sich seitens der Brüsseler Regionalregierung wohl gesagt, dass es erfolgversprechender sei, mit einem konkreten Vorschlag in Verhandlungen zu gehen als mit einem leeren Blatt Papier. Es liegt auf der Hand, dass Brüssel seine Verkehrsprobleme nicht ohne seine Nachbarn lösen kann. Bisher verweisen diese nicht zuletzt darauf, dass es für Berufspendler zur Nutzung des eigenen Autos keine wirklichen Alternativen gebe. Aber auch solche Alternativen, sei es der Ausbau des Regionalbahnnetzes (RER) oder der Bau von Park and Ride-Anlagen am Stadtrand, sind ohne Mitwirkung Flanderns und der Wallonie nicht realisierbar.

 

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