Aktuell

Belgien verschärft Reiseregelungen

Von Reinhard Boest.

Ende November berichteten wir über den Stand der belgischen Reiseregelungen. Seither hat sich vor allem die Situation in den Nachbarländern verändert. Es ist also Zeit für ein Update. Vorweg: Grenzkontrollen innerhalb der EU gibt es nicht, aber zahlreiche Beschränkungen für grenzüberschreitendes Reisen bleiben bestehen, und selbst wenn sie erlaubt sind, wird überall von nicht notwendigen Reisen abgeraten.

Die Anzahl der Neuinfektionen bleibt für die Klassifizierung der Risikogebiete der wichtigste Indikator. Noch Mitte November waren die Werte in Belgien vergleichsweise besonders hoch. Mitte Dezember liegen sie deutlich unter den Infektionszahlen in Deutschland. Die strikten Einschränkungen haben sich also – jedenfalls derzeit – ausgezahlt; das gleiche gilt für Frankreich. Deutschland geht ab dieser Woche in einen strikten Lockdown, nachdem die bisherigen eher vorsichtigen Einschränkungen einen starken Anstieg der Infektionszahlen nicht verhindert haben.

Luxemburg, Niederlande, Frankreich
Keine Änderung gibt es für Luxemburg und die Niederlande, obwohl in beiden Ländern die Infektionen deutlich zugenommen haben. In Luxemburg bestehen weiter weder eine Quarantäne- noch eine Testpflicht außer im Falle von Symptomen. In den Niederlanden müssen Einreisende für 10 Tage in Quarantäne, auch wenn sie einen negativen Test vorweisen können. Darüber hinaus hat die Regierung am 14. Dezember angesichts der steigenden Infektionszahlen das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren. In Frankreich werden am 15. Dezember die seit Ende Oktober geltenden strikten Ausgangs- und Reisebeschränkungen aufgehoben. Insbesondere sind tagsüber, d.h. außerhalb der Sperrstunde, wieder Reisen zwischen den Regionen ohne triftigen Grund erlaubt. Das gilt dann auch für Einreisende, auch wenn sie zu ihrem Zweitwohnsitz in Frankreich fahren wollen. Eine Quarantäne- und Testpflicht ist nicht vorgesehen. Die Sperrstunde zwischen 20 und 6 Uhr bleibt bestehen, nur am 24. Dezember wird sie ausgesetzt (aber nicht am 31. Dezember!). Restaurants und Bars bleiben (vorerst) bis zum 20. Januar geschlossen, Theater, Museen und Kinos bis mindestens 7. Januar (diese sollten eigentlich am 15. Dezember wieder öffnen dürfen).
Deutschland
Seit dem 16. Dezember gilt der “harte Lockdown”, der jedoch kaum Auswirkungen auf die Reiseregelungen hat. Das öffentliche Leben wird, bis zunächst zum 10. Januar stark heruntergefahren. Doch soweit es um Besuche geht, sind vor allem die verschärften Kontaktbeschränkungen von Bedeutung. Bis mindestens zum 10. Januar sind nur noch Treffen von höchstens fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, wobei Kinder bis zum 14. Lebensjahr nicht mitgezählt werden. Nur für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich Personen aus einem Haushalt mit vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis (Kinder nicht mitgezählt) treffen, die auch aus mehr als einem Haushalt kommen dürfen.Weiterhin ist bei jeder Einreise eine elektronische Einreiseanmeldung abzugeben; ausgenommen ist lediglich der „kleine Grenzverkehr“ für weniger als 24 Stunden, etwa aus Belgien. Alle Einreisende aus Risikogebieten müssen auf Verlangen des Gesundheitsamtes ein negatives Testergebnis vorlegen bzw. nach der Einreise einen Test machen. Ausgenommen ist auch hier der kleine Grenzverkehr; einige Bundesländer haben darüber hinaus in ihren einschlägigen Verordnungen weitere Ausnahmen vorgesehen, etwa für Einreisen von nicht mehr als 48 Stunden.
Dies macht jedoch die Rechtslage hinsichtlich der Test- und Quarantänepflicht derzeit etwas unübersichtlich. In NRW hat das Oberverwaltungsgericht Münster am 20. November die geltende Corona-Einreise-Verordnung beanstandet, https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/93_201120/index.php die seither nicht mehr angewendet wird. Nach Auffassung des Gerichts ist eine Quarantäne diskriminierend und unverhältnismäßig, wenn die Einreise aus einem Gebiet erfolgt, in dem die Zahl der Infektionen geringer ist als im Heimatort in NRW. Das würde derzeit auch für Einreisen aus Belgien gelten, da hier die Inzidenz niedriger ist als in NRW. Der Ministerpräsident hat angekündigt, dass es eine angepasste Einreise-Verordnung geben soll, die allerdings bisher aussteht. Daher ist auch unklar, ob und inwieweit die Ausnahmen von der Test- und Quarantänepflicht gelten, die bisher in der Verordnung vorgesehen waren (etwa Besuche bei engen Familienmitgliedern bis 72 Stunden).

Belgien

Für Reisen innerhalb Belgiens bestehen keine Beschränkungen. Allerdings hat der Konzertierungsausschuss am 18. Dezember angesichts wieder ansteigender Infektionszahlen dringend gebeten, von nicht notwendigen Reisen abzusehen. Auf jeden Fall sind die Sperrstunden zu beachten (22 bis 6 Uhr in Brüssel und der Wallonie, in Flandern bis 5 Uhr).
Von Auslandsreisen rät das Außenministerium weiterhin ab, sie sind aber möglich. Rückkehrer oder Einreisende aus dem Ausland müssen wie bisher schon 48 Stunden vor der Einreise das „Passenger Locator Formular“ (PLF) ausfüllen, es sei denn, sie haben sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten oder bleiben weniger als 48 Stunden in Belgien. Der Konzertierungsausschuss hat außerdem am 18. Dezember beschlossen, dass ab dem 25. Dezember jede Person, die nach Belgien einreist und dort keinen Wohnsitz hat, einen negativen COVID-Test vorweisen muss, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Rückkehrer aus einem Risikogebiet – wie etwa aus Deutschland –  müssen eine siebentägige Quarantäne einhalten, wenn sie aufgrund der Angaben im PLF als Risikofall eingestuft werden und eine entsprechende Aufforderung (etwa per SMS) erhalten. Die Quarantäne kann nur durch einen negativen Test beendet werden. Unklar ist noch, ob dieser erst nach sieben Tagen absolviert werden darf oder auch schon vorher.

Ab Januar 2021 soll zwischen touristischen und geschäftlichen Reisen unterschieden werden. Für Geschäftsreisen soll die Quarantänepflicht entfallen, wenn kein “riskantes Verhalten” vorliegt. Generell soll die Einhaltung der Regelungen strenger kontrolliert werden; dazu kann etwa auch eine Kontrolle  der PLF an der Grenze gehören.

Es ist zu empfehlen, sich jeweils über den neuesten Stand auf der Info-Seite der Föderalregierung zu informieren: https://www.info-coronavirus.be/fr/voyages/

Wer immer auf dem Laufenden bleiben will: Seit dem 14. Dezember bietet die Europäische Kommission die Plattform „ReOpen EU“ auch als App an. https://reopen.europa.eu/de
Sie enthält Informationen über die Gesundheitslage in den Mitgliedstaaten, Reiseregeln, Test- und Quarantäneregelungen sowie bestehende mobile Kontaktverfolgungssysteme und Warn-Apps.

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