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Reisen im Corona-Risikogebiet Europa

Von Reinhard Boest. 

Ein Blick auf die europäische Corona-Karte auf der Internetseite des belgischen Außenministeriums zeigt, dass mit wenigen Ausnahmen ganz Europa rot eingefärbtes Risikogebiet ist. Außerdem gelten aktuell in fast allen EU-Ländern mehr oder weniger strenge Lockdowns.

Was heißt das für grenzüberschreitendes Reisen? Im Gegensatz zum ersten Lockdown gibt es diesmal immerhin eine europäische politische Einigung, dass es nicht zu Grenzschließungen kommen soll. Und es stimmt: trotz der Verschärfungen der Corona-Maßnahmen gibt es keine systematischen Kontrollen an den Grenzen. Doch die Maßnahmen selbst führen derzeit zu erheblichen Einschränkungen der Reisefreiheit. Überall raten die Regierungen von “nicht notwendigen” Reisen ab, sowohl im Inland als auch über die Grenzen. Verboten sind sie aber nicht; daher ist es wichtig zu wissen, was man darf und was nicht. Die nachfolgende Darstellung ist dennoch nur eine Momentaufnahme, denn die Regelungen sind ständig in Bewegung. Und bei Zweifelsfragen hilft nur ein Studium der Rechtsgrundlagen, auf die im Text verwiesen wird.

Luxemburg, Niederlande, Frankreich

Luxemburg schreibt für die Einreise aus EU-Staaten weder eine Quarantäne noch einen Covid-Test vor, es sei denn, die einreisende Person zeigt Symptome der Krankheit. https://covid19.public.lu/de/reisende/luxemburg-besuchen.html

In den Niederlanden gilt dagegen für einreisende Personen aus praktisch allen EU-Staaten eine zehntägige Quarantänepflicht. Ausnahmen sind eng begrenzt, etwa für Grenzpendler; selbst Besuche bei der Kernfamilie (Verwandte ersten und zweiten Grades) sind nur in Notfällen ohne Quarantäne möglich. Auch ein negativer Covid-Test befreit nicht von der Verpflichtung.  https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/tackling-new-coronavirus-in-the-netherlands/travel-and-holidays/visiting-the-netherlands

In Frankreich gibt es keine speziellen Regelungen für die Einreise aus Staaten des Schengen-Raums. Insbesondere wird kein negativer Corona-Test verlangt und es gibt keine Quarantänepflicht für Einreisende z.B. aus Belgien oder Deutschland. Die allgemein gültigen Beschränkungen für die Mobilität innerhalb des Landes sind allerdings sehr strikt und gelten auch für Personen, die nach Frankreich einreisen wollen. Wie schon anlässlich der “ersten Welle” im Frühjahr gilt in Frankreich seit dem 30. Oktober und mindestens bis zum 1. Dezember eine weitgehende Ausgangssperre. Man darf die Wohnung nur noch aus einem triftigen Grund verlassen und muss stets eine Selbsterklärung mit sich führen, aus der sich dieser Grund ergibt. Dazu gehören etwa Wege von und zur Arbeit, zur Schule oder zum Einkauf des “Grundbedarfs” sowie aus medizinischen Gründen. Andere Läden und Geschäfte sind ohnehin geschlossen. Selbst Familienbesuche sind nur aus zwingenden Gründen erlaubt. Die Reise zur eigenen Ferienwohnung gilt nicht als triftiger Grund, auch nicht für französische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland. Der triftige Grund muss jeweils belegt werden. Für Spaziergänge darf man die Wohnung nur für eine Stunde am Tag verlassen und muss in einem Umkreis von maximal einem Kilometer bleiben.

Einen Überblick gibt es hier https://www.gouvernement.fr/info-coronavirus und auf Deutsch auf der Internetseite der saarländischen Landesregierung: https://corona.saarland.de/DE/service/medieninfos/_documents/neue-faq-zu-ausgangsperre-in-frankreich-online.html 

Die Regeln für Deutschland und die Bundesländer

In Deutschland sind die Regelungen seit Anfang Oktober erneut mehrfach geändert worden. Dabei sind die Unterschiede in den Verordnungen der einzelnen Bundesländer inzwischen weniger geworden. Dazu hat eine Musterverordnung beigetragen, an der sich die meisten Länder orientieren. Gewisse Abweichungen gibt es aber immer noch. Es kann also weiterhin kompliziert sein, die im Einzelfall geltende Regelung zu finden und zu verstehen.

Wichtigste Neuerungen seit dem 8. November 2020 sind eine digitale Einreiseanmeldung, wie es sie in Belgien schon seit längerem gibt und eine Verschärfung der Quarantäneregelung.

Die digitale Einreiseanmeldung muss jeder Reisende ausfüllen, der sich bis zu 10 Tage vorher in einem Risikogebiet außerhalb Deutschlands, wie etwa in Belgien, aufgehalten hat. Er erhält eine Bestätigung, die Voraussetzung für eine Beförderung etwa mit Flugzeug, Bahn oder Bus bei der Einreise ist. Die Vorlage kann aber auch bei einer Einreise mit dem Auto verlangt werden. Diese Einreiseanmeldung ersetzt die bisher in den einzelnen Ländern vorgeschriebene Meldung beim zuständigen Gesundheitsamt. Einzige Ausnahme von der Anmeldepflicht sind Einreisen für nicht mehr als 24 Stunden im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarländern.

Die Verschärfung der Quarantäneregelungen seit dem 8. November beinhaltet, dass jeder Einreisende aus einem Risikogebiet in eine zehntägige Quarantäne gehen muss. Frühestens am fünften Tag kann diese durch die Vorlage eines negativen Tests vorzeitig beendet werden. Urlaubsrückkehrer aus Risikogebieten können durch einen noch am Urlaubsort absolvierten Test der Quarantäne nur noch dann entgehen, wenn für den Urlaubsort keine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht. Solche Orte gibt es aber in Europa derzeit kaum noch.

Keine Quarantänepflicht gibt es für Reisende im Grenzverkehr (Einreise für nicht mehr als 24 Stunden aus Nachbarländern), Grenzpendler und das Transportgewerbe. Auch Besuche bei den engsten Familienangehörigen sind ohne Quarantäne und ohne vorherigen Test bis zu 72 Stunden möglich; die Einreiseanmeldung muss jedoch abgegeben werden, und es dürfen sich nur Angehörige zweier Haushalte treffen. Für über 72 Stunden dauernde Familienbesuche ist – wie bisher – ein negativer Test erforderlich, der spätestens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen wurde; dann entfällt auch hier die Quarantänepflicht.

Und was gilt in Belgien?  

Das Außenministerium rät momentan von allen Auslandsreisen ab​. Sie sind aber – im Gegensatz zum Frühjahr – nicht verboten. Für Einreisende oder Rückkehrende aus “roten” Gebieten sind offiziell ein Test und eine zehntägige Quarantäne obligatorisch. Damit sehen sich die belgischen Behörden aber angesichts der aktuellen Covid-Situation und den verfügbaren Kapazitäten überfordert. Daher ist die Testpflicht bis auf weiteres ausgesetzt, wenn keine Symptome vorliegen. Stattdessen wird auf der Grundlage des Passagier-Lokalisierungsformulars im Einzelfall entschieden, ob Reisende sich bei der Ankunft in Belgien in Quarantäne begeben müssen oder nicht. Dieses Formular muss vor jeder Einreise vorzugsweise online ausgefüllt werden, es sei denn, der Reisende hat sich weniger als 48 außerhalb Belgiens aufgehalten. Wer innerhalb von 24h nach Rückkehr keine Information des belgischen Gesundheitsamts zwecks Quarantänenotwendigkeit bekommt, ist frei, sich normal zu bewegen.   https://diplomatie.belgium.be/de

Karte: Website des belgischen Außenministeriums, Stand 16.11.2020

One Comment

  1. Reinhard Boest

    Inzwischen (Datum 11. November) ist ganz Deutschland auf der Karte des belgischen Außenministeriums „rot“, also auch Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und der Regierungsbezirk Braunschweig.

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