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Haushaltsdefizit: EU-Kommission leitet Verfahren gegen Belgien ein

Von Rainer Lütkehus

Belgien gehört zu den sieben Mitgliedstaaten, gegen die die EU-Kommission ein Defizitverfahren einleiten will, weil sie die geltenden EU-Fiskalregeln nicht eingehalten haben. Das belgische Haushaltsdefizit beläuft sich auf 4,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, während der EU-Stabilitäts- und Wachstumspakt nur 3 Prozent zugesteht. Die anderen sechs Länder am Haushaltspranger sind Frankreich, Italien, Ungarn, Malta, Slowakei und Polen.

Die 27 EU-Finanzministerinnen – und minister werden auf ihrer nächsten Sitzung zu dem Vorhaben der EU-Kommission Stellung nehmen. Die Empfehlungen zur Korrektur der übermäßigen Defizite sollen im Herbst folgen. Darin wird die Kommission eingreifende Maßnahmen von der belgischen Regierung verlangen, damit das Haushaltsdefizit reduziert wird.

Ziel des Defizitverfahrens ist es, Staaten zu solider Haushaltsführung zu bringen, damit die Stabilität der Eurozone nicht gefährdet wird. Theoretisch sind bei anhaltenden Verstößen auch Strafen in Milliardenhöhe möglich. In der Praxis wurden diese aber noch nie verhängt. Wegen der Corona-Krise sowie der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine waren zuletzt alle Defizitverfahren ausgesetzt worden. Es handele sich um ein Übergangsjahr, sagte dee zuständige lettische Komissionsvizepräsident Valdis Dombrovskis. Es werde neue flexiblere fiskalpolitische Regeln geben. Nach den neuen Regeln sollen die Mitgliedstaaten mittelfristige Finanzstrukturpläne ausarbeiten müssen. Damit hätten sie mehr Spielraum für Staatsausgaben, etwa solche für die Verteidigung.

Die künftige belgische Föderalregierung – wer auch immer sie bilden wird – startet also mit einer zusätzlichen Herausforderung, obwohl eigentlich ohnehin jeder wissen müsste, wie begrenzt die budgetären Spielräume sind.

Pressemitteilung der Kommission: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_24_3290

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