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Eine Abfuhr für « Prinz Vollgas » vor Gericht

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Von Michael Stabenow

Vor Gericht sind, zumindest in Ländern mit rechtsstaatlichem Gefüge, alle Menschen gleich. Diese Erfahrung musste jetzt, freilich zu seinem Leidwesen, auch der belgische Prinz Laurent machen, der in Belgien wegen nachgewiesen rasanter Fahrweise auch „Prinz Vollgas“ genannt wird. Ein Brüsseler Gericht wies die Klage des 61 Jahre alten jüngeren Bruders von König Philippe ab, mit der er Zugang zur Krankenkasse und Kindergeldversorgung der belgischen Sozialversicherung für Selbständige (INASTI/RSVZ) erzwingen wollte. Sein Argument, dass er, wie alle freiberuflich tätigen Einwohner des Landes, einen entsprechenden Anspruch habe, ließ das Gericht nicht gelten.

Mit einer jährlichen Apanage von 388.000 Euro müssen der Prinz, seine Ehefrau Prinzessin Claire und ihre drei Kinder nicht am Hungertuch nagen. Dass seine Familie nicht in den Genuss eines umfassenden Versicherungsschutzes gelangen kann, ist dem Prinzen, dem zuweilen der Ruf eines „Enfant terrible“ des belgischen Königshauses nachgesagt wird, indessen schon seit längerem ein Dorn im Auge.

Das Argument, dass er einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehe und deshalb Anspruch auf umfassenden Versicherungsschutz habe, lief vor Gericht weitgehend ins Leere. Da der Prinz als Mitglied des Königshauses alljährlich offiziellen Tätigkeiten wie Reisen, Eröffnungen von und Teilnahmen an Veranstaltungen nachgehe, lasse sich nicht von freiberuflicher Tätigkeit, sondern vielmehr von der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben sprechen.

Prinz Laurent, der wiederholt unter gesundheitlichen Problemen gelitten hat, hat sich schon in der Vergangenheit darüber beklagt, dass er sich und seine Familie nur unzureichend versichern könne. Erst kürzlich, so berichten belgische Medien, habe der Prinz nach einer Schulteroperation verfrüht aus Kostengründen die Klinik verlassen müssen.

Das Gericht ließ allerdings erkennen, dass es sich eine Behandlung vorstellen könne, wie sie etwa für Parlamentarier gilt. Das sei aber nach der geltenden Rechtslage nicht vorgesehen, müsste also vom Gesetzgeber geregelt werden. Eine Verpflichtung dafür gibt es allerdings nicht.

Laurents ältere Schwester Prinzessin Astrid, die für das Königshaus ebenfalls eine Reihe von Aufgaben wahrnimmt, befindet sich grundsätzlich in einer vergleichbaren Lage. Wegen der beruflichen Tätigkeit ihres Ehemanns Lorenz Habsburg-Lothringen sind sie und die gemeinsamen fünf Kinder allerdings umfassend sozialversichert. Prinzessin Claire, die Ehefrau von Prinz Laurent, ist hingegen seit langem nicht mehr berufstätig. Ob der Prinz gegen das Urteil des Brüsseler Gerichts Rechtsmittel einlegen oder sich für eine Gesetzesänderung einsetzen wird, ist offen.

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