Aktuell, Politik

Von Willkommenskultur zu Abschreckungspolitik

Ausstellung: BE.Land

Von Angela Franz-Balsen und Marion Schmitz-Reiners .

Mit diesem Beitrag beenden wir unsere Serie zur Situation von Flüchtlingen in Belgien. Er beschreibt die komplexen Strukturen der belgischen Flüchtlings– und Asylpolitik und die politischen Kontroversen um diesen Politikbereich.

Überdimensionale Koffer stehen aufrecht und aufgeklappt im Foyer des Belvue-Museums, darin sitzen sich immer zwei Menschen gegenüber: ein Flüchtling und ein Besucher des Museums. Sie stellen sich gegenseitig Fragen: Woher kommst du gerade? Wie lange lebst du in Belgien? Gegenstände auf einem kleinen Tischchen, zum Beispiel ein Teddybär oder Schmuck, sollen den Erzählfluss in Gang setzen.

Die interaktive Begrüßung gehört zur Ausstellung “BE.LAND – Geschichten zur Aufnahme von Flüchtlingen in Flandern und Brüssel von 1951 bis heute“(*), die das VwV (Vluchtelingenwerk Vlaanderen | Flämisches Flüchtlingswerk), der Dachverband flämischer Flüchtlingshilfeorganisationen, konzipiert hat und koordiniert.

Belgien hat eine lange Tradition der Flüchtlingshilfe: Im vergangenen Jahrhundert waren es etwa Juden, Ungarn, Vietnamesen, Griechen und Chilenen, die hier Rettung und Unterschlupf fanden. Heute sind es vorwiegend Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten im mittleren Osten und Afrika.

Flüchtlingspolitik spaltet

Gleichwohl sind heute – ähnlich wie in Deutschland – die Bevölkerung wie auch die Regierungsparteien in ihren Einstellungen zum aktuellen Zustrom der Flüchtlinge gespalten. Erschwerend kommt die sprachliche und verwaltungstechnische Dreiteilung Belgiens hinzu.

Zeitzeugen erzählen in der Ausstellung BE.LAND die Geschichte ihrer Ankunft in Belgien, nachdem sie aus Osteuropa, aus Indochina, aus Chile, dem Irak oder Palästina geflohen waren. Retrospektiv sind es bewegende Geschichten mit gutem Ende. Sie sollen die bestehenden Vorurteile gegen Immigranten abbauen, und zeigen, so sagt Charlotte Vandycke, die Direktorin von VwV, “dass es in unserer Kultur immer wichtig war, zu helfen. Wir waren offen und in der Lage, das zu tun. Nach diesem Prinzip sollten wir auch heute handeln, denn wir haben die dafür notwendige Expertise. An die Politiker richten wir damit die Botschaft, das Potenzial zivilgesellschaftlichen Engagements für Flüchtlinge wertzuschätzen und zu nutzen.“

In der Tat spielen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der praktischen Abwicklung von Flüchtlingshilfe eine enorme Rolle: Sie leisten das, was sich unter dem Begriff „Willkommenskultur“ zusammenfassen lässt – und was die Regierungsseite bewusst nicht anbietet, um ja keine Anreize zu bieten.

So begleiten unzählige Initiativen und Verbände einzelne Flüchtlinge und Familien bei der Abfolge der offiziellen, föderal geregelten Schritte (procédure)hin zu einer Einbürgerung (régularisation) beziehungsweise zu einem Asylbescheid (verdict). Sie kooperieren dabei mit der Bundesagentur Fedasil (L’Agence fédérale pour l’accueil des demandeurs d’asile | Bundesagentur für die Aufnahme von Asylsuchenden), die die Verteilung, Unterbringung und Basisversorgung von Asylbewerbern landesweit organisiert und finanziert. Der Ablauf eines Asylverfahrens in Belgien ist auf der Webseite von Fedasil nachzulesen. Wichtige Akteure, wie etwa das Rote Kreuz, werden von Fedasil unter Vertrag genommen. Es existiert je eine flämische und eine wallonische Sektion des Roten Kreuzes und einiger anderer Verbände.

Geeint und trotzdem getrennt

Um diese Trennung in flämische und wallonische Hilfsstrukturen zu überbrücken, haben sich 2002 120 Organisationen zum nationalen Dachverband FAM (Forum Asile et Migrations | Forum Asyl und Migration) zusammengeschlossen. Dazu zählen auch die Mitglieder des schon erwähnten Vluchtelingenwerk Vlaanderen und der wallonischen CIRÉ (Coordination et Initiatives pour Réfugiés et Etrangers | Koordinierung und Initiativen für Flüchtlinge und Ausländer).

Je nachdem, wo ein Migrant ankommt oder untergebracht wird, findet er regional organisierte Unterstützung – flämisch, frankophon oder deutschsprachig, denn auch die DG (Deutschsprachige Gemeinschaft, Ostbelgien) hat eigene Strukturen aufgebaut. Bewegt er sich im Land, kann er zwischen die Verwaltungsstrukturen und Sprachgrenzen geraten. Das war früher ein echtes Problem. Heute ist zumindest sichergestellt, dass die Personendossiers über die inneren Grenzen transferiert werden. Trotz solcher Fortschritte konstatieren Insider, dass es „quite separate communities“ sind, die sich jeweils um die Gesundheitsversorgung, die Bildungs- und Integrationsprogramme kümmern. In Brüssel funktioniere die Verständigung am besten.

Richtig einig ist man sich hingegen im gemeinsamen Kampf für eine bessere, humanere Asyl- und Flüchtlingspolitik in Belgien. Kontinuierlich verfolgen und kommentieren die Verbände die Gesetzgebung, sie intervenieren mit Lobbyarbeit, sprechen mit den zuständigen Entscheidungsträgern von Regierung und Opposition.

An die Rechtsprechung heranzukommen, sei hingegen schwierig, so Charlotte Vandycke. Aber hier sieht sie auch den geringsten Handlungsbedarf: „Man hat hier über Jahre viel investiert und eine gute Prozedur für das Asylverfahren entwickelt, also für die Entscheidung, wer bleiben kann und wer nicht. Das Recht zu klagen, wurde verstärkt, es gibt freien Zugang zu Anwälten, das CGRA (Commissariat Géneral aux Réfugiés et aux Apatrides | Generalkommisariat für Flüchtlinge und Staatenlose) ist eine unabhängige Institution. Von Menschenrechtsstandpunkt aus betrachtet, macht Belgien einen guten Job.“

Die Härte zeigt sich am Einzelfall

„Wir beobachten aber, wie die Gesetze in die Praxis umgesetzt werden. Entscheidend ist für uns, was unsere Mitarbeiter im Feld erleben. Unsere Hotlines erzählen die wahren Geschichten …“. Migrantenschicksale umfassen Wartezeiten von über einem Jahr bis das Resultat einer Anhörung mitgeteilt wird, und von drei bis zu fünf Jahren bis zur endgültigen Entscheidung über einen Asylantrag.

In der Zwischenzeit leben traumatisierte Asylbewerber jahrelang auf engstem Raum in einem Auffangzentrum: beispielsweise neun Frauen in einem Zimmer. Sie leiden an Langeweile, Depressionen und Fehlernährung.

Bürokratische Schikanen sind die Regel. So muss ein Flüchtling, der Asyl beantragt, seit dem 1. März 2017 erst einmal 350 Euro „Verwaltungsgebühren“ hinblättern, bevor ein Rechtsanwalt sich überhaupt seiner Angelegenheit annehmen darf. Das macht 1.400 Euro für eine vierköpfige Flüchtlingsfamilie. Bis zum 1. März waren es noch 215 Euro pro Familienmitglied – für die allermeisten Flüchtlinge war auch das ein unerschwinglicher Betrag. Die Erstattung von Auslagen hingegen wird jahrelang verzögert.

Der Übergang zur eigenen Unterkunft und die Integration in den Arbeitsmarkt sind mehr als verbesserungswürdig. Flüchtlinge, die die Asylprozedur erfolgreich absolviert haben, haben – anders als in Deutschland – keinerlei Anspruch auf Hilfe bei der Wohnungssuche. Unfreiwillig haben sie einen lukrativen Markt geschaffen. 750 Euro Miete plus hohe Nebenkosten (Strom, Gas und Wasser sind in Belgien teuer) für zwei verkommene Zimmer beispielsweise in Antwerpen sind eher die Regel als die Ausnahme. Das treibt Männer in den Drogenhandel und sogar muslimische Frauen, die sich tagsüber hingebungsvoll um ihre Kinder kümmern, nachts in die Prostitution. Menschen, die eine Sozialwohnung beantragen, müssen sieben bis zehn Jahre darauf warten.

Charlotte Vandyckes Bilanz zur belgischen Asylpraxis: „Ein Schwachpunkt ist die Aufnahme der Flüchtlinge gewesen. Da gab es kein professionelles Krisenmanagement, kein pragmatisches Handeln. 20.000 Asylbewerber pro Jahr, das zu managen dürfte eigentlich nicht so schwer sein, aber die bereitgestellten Mittel waren zu knapp, es fehlte an Personal, um die vielen Dossiers zeitnah zu bearbeiten. Eine vorausschauende Planung fehlt bis jetzt, Auffangzentren werden geöffnet und geschlossen.“

Abschreckungspolitik und Rückführung

Letztendlich hat Belgien unter der so genannten rechtsliberalen Regierungskoalition auf Abschreckungspolitik gesetzt. Das Einwanderungsgesetz sieht die „humanitäre Regularisierung“ (Art. 9bis) und die „medizinische Regularisierung“ (Art. 9ter) vor. Artikel 9bis wird außerordentlich eng interpretiert. Nur wenige Herkunftsländer der Flüchtlinge werden noch als Krisengebiete anerkannt, was dazu führt, dass beispielsweise ein homosexueller Flüchtling aus Ghana (ein „sicheres Herkunftsland“) gnadenlos zurückgeschickt wird, auch wenn ihm in Ghana eine menschenunwürdige Existenz und möglicherweise die grausame Exekution droht. Fast noch schlimmer ist die Interpretation von Artikel 9ter. Gibt es im Herkunftsland nur eine einzige Klinik, die bespielsweise eine Chemotherapie anbietet, so wird der terminal krebskranke Flüchtling abgewiesen. „Und dies auch, wenn die Klinik 500 Kilometer vom Heimatdorf des Flüchtlings entfernt ist und aus dem Tropf Benzin fließt“, so bitter eine belgische Mitarbeiterin von „Ärzte ohne Grenzen“.

Belgien ist stolz auf seine von der IOM (International Organization for Migration) unterstützte Politik der „freiwilligen Rückkehr“ – tatsächlich werden Flüchtlinge, die sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden, finanziell und operativ effizient unterstützt. Aber wer kehrt zurück? Laut Statistik des in Brüssel ansässigen föderalen Ausländeramts vor allem Ukrainer, Russen und Mongolen. Nicht gerade das Gros der Menschen, die nach Europa beziehungsweise Belgien geflüchtet sind, weil sie im Heimatland um Leib und Leben und die Zukunft ihrer Kinder fürchten. Aber die paar hundert freiwillig zurückgekehrte Flüchtlinge machen sich gut in den Statistiken. Schließlich stehen Belgien 2018 Kommunalwahlen und 2019 regionale und föderale Wahlen bevor.

Dass mit Theo Francken ausgerechnet ein N-VA-Politiker von der Regierung Michel zum Staatssekretär für Asyl- und Immigration gemacht wurde, macht die Sache nicht einfacher. Oder vielleicht doch, denn mit geradezu unterirdischen, xenophoben Blogs und Twittermeldungen desavouiert dieser sich selbst. Im Mai mussten mehrere Vortragsveranstaltungen mit ihm abgesagt werden, weil Gegendemonstranten die Sicherheit der Events gefährdeten.

Bleibt zu hoffen, dass die Ausstellung BE.Land dem etwas entgegensetzen kann.

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(*) Die Ausstellung BE.LAND wandert bis Februar 2018 durch Belgien (https://www.vluchtelingenwerk.be/beland-expo-over-65-jaar-gastvrij-vluchtelingenonthaal)

 

Die Artikel-Serie von Angela Franz-Balsen zur Situation von Flüchtlingen in Belgien umfasst insgesamt fünf Artikel. Zu den vorhergehenden Artikeln geht es hier:

1. Teil: Soumayyas Story (2. Oktober 2016)

2. Teil: „Es geht um mehr als heiße Suppe und warme Decken…“ (28. Oktober 2016)

3. Teil: Das erste Lächeln, der erste offene Blick (12. Dezember 2016)

4. Teil: RANA im Brussels-Bubble (28. Februar 2017)

One Comment

  1. Alfons Van Compernolle

    Jedes Land bekommt die Regierung, die , die Mehrheit der Wahlberechtigten gewaehlt haben.
    Die Konsequenzen, auch die unmenschlichen Konsequenzen z.B. in der Fluechtlingspolitik haben wir uns dann alle anrechenen zu lassen, wir die Buerger haben diese Parteien und Abgeordneten doch gewaehlt! Das die Sozialisten (PS & SP.a ) in der Zeit wo sie Regierungsverantwortung getragen haben, nicht unerheblich Fehler begangen haben, was sich in den Wahlergebnissen
    manifestiert hat, ist unbestritten, dass gilt auch fuer ihre Fluechtlings & Sozialpolitik.
    Die Sozialpolitik der Sozialisten war mehr als nur erheblich unzureichend und gekennzeichnet von Kompromissen, da auch die NVA in der Regierung gesessen hat.
    Jetzt wo die NVA sowohl in der Belgischen Bundespolitik erhebliche Verantwortung traegt und in Flanderen die Regierung stellt,
    ist sowohl die Fluechtlingspolitik unmenschlich & UNERTRAEGLICH geworden. Die NVA demontiert nicht nur den Sozialstaat Belgien sondern foerdert gezielt oder unbewusst den
    Neoimperialismus in dem des Reichen Wohlstand vermehrt und die Fluechtlinge in Bruessel anstatt in Auffangcentren, im Parks und Gruenflaechen uebernachten muessen.
    Jedes Land bekommt die Regierung, die die Waehler mehrheitlich gewaehlt haben !

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