Europa-Berichte, Politik

… der Albtraum geht weiter

Centre Caricole

Von Jürgen Klute.

Belgieninfo hat bereits Mitte Juni darüber berichtet, dass die belgische Regierung einer ordnungsgemäß in Brüssel gemeldeten Marokkanerin ohne erkennbaren Grund die Wiedereinreise nach Belgien verweigert. Aus rechtlicher Sicht hätte der Fall längst beendet sein müssen.

K.F. war am 29. Mai von geschäftlichen Terminen in Marokko nach Belgien zurückgekehrt. Trotz eines gültigen Visums und einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für Belgien und einer Wohnung in Brüssel durfte sie nicht einreisen und wird seitdem im „Centre Caricole“ in Steenokkerzeel unmittelbar neben dem Flughafen Zaventem festgehalten.

Gegen die Einreiseverweigerung hatte K.F. unverzüglich Widerspruch eingelegt. Am 6. Juni 2018 kam es zur ersten Verhandlung vor dem ‘Conseil du Contentieux des Etrangers’, dem Rat für Rechtsstreitigkeiten von Ausländern. Die belgischen Sicherheitsbehörden behaupteten, K.F. stelle ein Sicherheitsrisiko dar. Nähere Angaben dazu wolle man aber mit Rücksicht auf mögliche diplomatische Verwicklungen nicht machen. Der Rat erklärte daraufhin die Einreiseverweigerung für unzulässig, da die zuständigen belgischen Behörden nicht in ausreichender Weise Gründe für die Verweigerung benannt hätten.

Am 14. Juni kam es zu einer weiteren Verhandlung vor dem ‘Conseil du Contentieux des Etrangers’. Diesmal trug die für die Einreiseverweigerung zuständige Behörde vor, der belgische Geheimdienst halte K.F. für eine Mitarbeiterin des marokkanischen Geheimdienstes. Belege oder Begründungen für diesen Vorwurf wurden allerdings nicht erbracht. Dennoch folgte der ‘Conseil du Contentieux des Etrangers’ der Entscheidung der belgischen Behörden und bestätigte die Einreiseverweigerung. Aussagen des Geheimdienstes, so die Argumentation des ‚Conseil‘, bedürften keiner weiteren Überprüfung.

Gegen diese Entscheidung legte K.F. ebenfalls Widerspruch ein. Am 22. Juni entschied das ’Tribunal de Première Instance – Chambre de Conseil’, dass die Inhaftierung von K.F. im „Centre Caricole“ rechtswidrig sei und sie daher unverzüglich freizulassen sei. Trotz dieser Gerichtsentscheidung wird K.F. auch 14 Tage später noch im „Centre Caricole“ festgehalten.

Politisch verantwortlich für die nach gerichtlicher Einschätzung widerrechtliche Inhaftierung von K.F. ist der Staatssekretär für Asyl und Migration, Theo Francken. Offensichtlich hat der N-VA-Politiker ein gebrochenes Verhältnis zum Rechtsstaat. Denn nach rechtsstaatlichen Prinzipien haben staatliche Behörden und deren politische Führungen Gerichtsentscheidungen Folge zu leisten.

Die europäische Dimension

Der Fall K.F. hat aber vor allem eine EU-politische Dimension. K.F. ist Vorsitzende der NGO L’Organisation Internationale des Médias Africains (OIMA) mit Sitz in Brüssel. Deren Ziel ist eine bessere Verständigung und Zusammenarbeit zwischen afrikanischen und europäischen Journalisten. Dazu gehört auch ein besseres Kennenlernen der Europäischen Union und ihrer Institutionen. In diesem Sinne organisiert K.F. u.a. gemeinsame Konferenzen und Begegnungen mit Vertretern des Europäischen Parlaments und anderer EU-Institutionen. Für diese Arbeit ist ihre Präsenz in Brüssel, dem Arbeitssitz des Europaparlaments und vieler anderer EU-Institutionen, nötig.

Mit der Zustimmung, zentrale EU-Institutionen in Brüssel anzusiedeln, hat Belgien seinerzeit auch die Verpflichtung übernommen, allen, die mit den EU-Institutionen zusammenarbeiten, einen Zugang zu diesen Institutionen sicher zu stellen, also entsprechende Einreiserechte nach Belgien zu gewähren. Das sollte auch dem Staatssekretär für Asyl und Migration, dem N-VA-Politiker Theo Francken, bewusst sein.

Um so mehr verwundert die Beharrlichkeit, mit der die belgischen Behörden K.F. die Einreise trotz des Gerichtsbescheids vom 22. Juni noch immer verweigern. Dem Beobachter stellt sich die Frage, wie lange Staatsekretär Theo Francken diese Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien noch fortsetzen will.

Aktualisiert am 08.07.2018: Die Argumentation der belgischen Einreisebehörde im Blick auf die Verhandlungen am 6. Juni und 14. Juni vor dem ‘Conseil du Contentieux des Etrangers’ wurden aufgrund weiterer Recherchen präzisiert.

One Comment

  1. Alfons Van Compernolle

    Von Th. Francken ist keine Entscheidung zu erwarten in der Menschlichkeit und beweisbare Tatsachen seine Entscheidung begruenden. Nicht-begruendete Behauptungen um seine Entscheidungen zu begruenden sind bei Th.Francken Normalitaet.
    Francken entscheidet nach Neo-Nationalistischenen- Gesichtpunkten der N-VA , der jedliche Art von foerderaler & menschlicher Rechtstaatlichkeit fremd ist.
    Es hat den Anschein, als wenn Francken unseren Staat , unser schoenes Belgien, als seinen
    privaten “Schrebergarten” betrachtet in dem er Walten und Schalten kann wie ihm das gerade in den Sinn kommt !!! Da koennen dann auch schon mal “friedliche-anstaendige-auslaendische Mitbewohner, wie aus heiterem Himmel zum “Spion” und weiss der Teufel was werden.
    Seine “Goettlichkeit Francken” hat in seiner universellen “Allwissenheit” entschieden und Gerichtsentscheidungen die seine “Goettlichkeit” Unrecht geben , werden natuerlich missachtet !! Kann derartiges bei dieser Regierung noch verwundern ?? Ich denke mal nicht !!

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