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Corona-Hochrisikogebiet Belgien – Reisebestimmungen

Von Reinhard Boest.

Auf der Karte des Europäischen Kontrollzentrums für Krankheitsprävention und Kontrolle (ECDC) sind wieder viele EU-Länder als rote oder dunkelrote Zone eingefärbt. Deutschland hat zum 20. November u.a. Belgien und die Niederlande als “Hochrisikogebiete” eingestuft.  Bisher jedoch bleiben Grenzschließungen wie zu Beginn der Coronakrise noch aus. Die Mitgliedstaaten verfügen aber weiter über Instrumente, mit denen (Ein-)Reisen beschränkt oder von bestimmten Nachweisen abhängig gemacht werden können.

Wer mit einem gültigen belgischen COVID Safety Ticket (CST) nachweisen kann, dass er geimpft oder genesen ist, hat normalerweise keine Probleme, in andere EU-Staaten sowie nach Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz zu reisen (Schengen-Raum). Das Ticket ist nämlich gleichzeitig das für Reisezwecke eingeführte digitale COVID-Zertifikat der EU (EU-DCC), ebenso wie der französische “pass sanitaire” oder entsprechende Zertifikate in anderen EU-Staaten. Auf das Ticket kann auch ein aktueller negativer Test geladen werden; dieser reicht aber nicht in jedem Fall für eine Einreise.

Belgien:

Bei jeder Einreise muss eine Anmeldung ausgefüllt werden (Passenger Location Form, PLF).  Befreit davon ist nur, wer sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten hat oder weniger als 48 Stunden in Belgien bleibt, es sei denn, er reist mit Flugzeug oder Schiff ein oder mit Bahn oder Bus aus einem Land außerhalb des Schengenraums. Demnach müssten etwa Dienstreisende, die für eine eintägige Sitzung in Brüssel mit dem Eurostar aus London oder mit dem Flugzeug aus Berlin anreisen, das PLF ausfüllen.

Die Herkunftsländer werden als grün, orange oder rot eingestuft. Beschränkungen gibt es nur bei der Einreise aus roten Zonen. Die Nachbarländer Deutschland, Niederlande und Luxemburg sowie Teile Frankreichs sind derzeit rote Zonen. Wer eine Impfung oder eine Genesung nachweisen kann, braucht auch bei einer Einreise aus einer roten Zone weder einen Test zu machen noch eine Quarantäne einzuhalten.

Wer weder geimpft noch genesen ist und bei der Einreise auch keinen negativen Test vorweisen kann, muss diesen am ersten oder zweiten Tag machen lassen und in Quarantäne bleiben, bis ein negatives Ergebnis vorliegt. Am siebenten Tag muss ein weiterer Test gemacht werden. Wenn der Test bereits vor der Einreise im Herkunftsland absolviert wurde, entfällt der Test bei der Einreise – aber nicht der weitere am siebenten Tag. Anerkannt werden PCR-Tests und Antigen-Schnelltests, wenn sie von einer zertifizierten Stelle bescheinigt werden (in Belgien können das auch Apotheken sein). Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis 12 Jahren; jedoch müssen sie mit ihren Eltern in Quarantäne bleiben, bis deren negatives Ergebnis vorliegt. Eine Sonderregelung gilt für die Region Brüssel-Hauptstadt: hier muss man während der gesamten Zeit bis zum zweiten Test am siebenten Tag in Quarantäne bleiben.

Einzelheiten:  https://www.info-coronavirus.be/de/reisen/

Deutschland:

Bereits seit Anfang August muss jede Person über 12 Jahre, die nach Deutschland einreist, einen Nachweis mitführen, dass sie geimpft, genesen oder getestet ist. Zudem werden vor allem Einreisende aus Hochrisikogebieten, also auch aus Belgien, stärker kontrolliert, ob sie vor der Einreise nach Deutschland eine Einreiseanmeldung abgegeben haben (vorzugsweise elektronisch). Von der Anmeldepflicht ausgenommen sind Durchreisen (auch zu oder von einem Flughafen in Deutschland für eine Ferienreise in einem anderen Land), Tagesaufenthalte von weniger als 24 Stunden oder Besuche bei nahen Verwandten von nicht mehr als 72 Stunden (jeweils von Belgien nach Deutschland oder umgekehrt). Für Grenzgänger und Grenzpendler gilt die Ausnahme nur, wenn ihre Tätigkeit für die Aufrechterhaltung betrieblicher Abläufe dringend erforderlich und unabdingbar ist.

Grundsätzlich muss nach der Einreise aus einem Hochrisikogebiet eine zehntägige Quarantäne eingehalten werden. Geimpfte und Genesene können diese vermeiden, wenn sie noch vor der Einreise ihren entsprechenden Nachweis an das Einreiseportal übermitteln. Wer weder geimpft noch genesen ist, kann frühestens am fünften Tag nach der Einreise durch einen (weiteren) Test die Quarantäne vorzeitig beenden.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/infos-reisende/faq-tests-einreisende.html#c20222

Frankreich:

Im Vergleich zu Deutschland und Belgien sind die in Frankreich geltenden Einreiseregelungen derzeit relativ übersichtlich. Für die Einreise aus einem EU- bzw. Schengen-Staat ist ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis erforderlich. Eine Quarantäne ist nicht vorgesehen. Jeder Nachweis muss von einer ehrenwörtlichen Erklärung begleitet sein, dass man keine akuten Covid-Symptome hat und nicht mit einem Infizierten im Kontakt war. Ab 15. Dezember 2021 gelten Personen über 65 Jahre nur dann als vollständig geimpft, wenn sie eine Auffrischungsimpfung bekommen haben; das gilt dann auch für die Einreise.  Ein negativer PCR- oder Antigentest darf bei der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein. Derzeit klassifiziert Frankreich u.a. auch Belgien, Deutschland, Luxemburg und die Niederlande als “Länder unter Beobachtung”. Wer aus einem dieser Länder einreist und nicht geimpft oder genesen ist, muss einen negativen Test vorlegen, der nicht älter ist als 24 Stunden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht befreit. Die gleichen Regeln gelten für die wenigen als “grün” eingestuften Drittstaaten außerhalb der EU, wie etwa Kanada, Japan, Südkorea oder Australien.

Einzelheiten:  https://www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage

Niederlande:

Die Einreise in die Niederlande aus einem EU-/Schengen-Staat ist derzeit nur mit einem Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich, da praktisch alle diese Länder als Hochrisikogebiete angesehen werden. Ein negativer PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein, ein Antigentest nicht älter als 24 Stunden. Wenn bei der Einreise kein Nachweis vorgelegt werden kann, droht eine Geldbuße von 95 €. Eine Quarantäne nach der Einreise ist nicht vorgesehen. Es wird aber empfohlen, dass sich jeder nach der Einreise testet (ggf. durch einen Selbsttest), um sich selbst und andere zu schützen. Die Nachweispflichten gelten nicht bei Kurzaufenthalten (weniger als 12 Stunden) in den Niederlanden bzw. einem Nachbarland.

https://www.government.nl/topics/coronavirus-covid-19/visiting-the-netherlands-from-abroad

Eine Übersicht über die Regelungen in den anderen Mitgliedstaaten bietet weiterhin die Seite der Europäischen Kommission: https://reopen.europa.eu/de

 

Bild/Karte: © European Centre for Disease Prevention and Control

 

 

 

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