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Belgisches Mietrecht ganz aktuell

Capture d’écran 2014-06-22 à 18.20.15Vor einiger Zeit bereits hatte ich in Belgieninfo.net einen kurzen Artikel über das belgische Mietrecht und insbesondere die Usancen in der Hauptstadt Brüssel verfasst. Die Reaktionen auf diesen Artikel waren vielfältig und es zeigte sich schnell, dass noch viele Fragen offen waren. Besonders häufig wurde hierbei die Frage gestellt, ob ich nicht einen „Mustermietvertrag“ erstellen könnte, den man bei der Anmietung einer Wohnung verwenden könne.

Aus verschiedenen Gründen will ich dies in dieser Form nicht tun. Zum einen würde ein derartiger deutschsprachiger Mietvertrag, noch dazu zu Gunsten des Mieters formuliert, von den meisten Brüsseler Vermietern niemals akzeptiert werden und allein seine Vorlage könnte zu den ersten Verstimmungen im noch jungen Mietverhältnis führen.

Zwingende gesetzliche Regelungen

Zum anderen würden mietvertragliche Regelungen, die scheinbar günstig formuliert sind, den Eindruck möglicherweise falscher Sicherheit vermitteln: viele gesetzliche Regelungen zum Mietrecht sind aber in Belgien zwingend und gehen abweichenden vertraglichen Vereinbarungen vor.

Der Mietvertrag, den Sie als pdf-Datei in der Anlage finden, soll mithin ausschließlich der Information dienen und das (ggf. auch sprachliche) Verständnis der verschiedenen Klauseln der von den belgischen Vermietern üblicherweise verwendeten Verträge erleichtern.

Zu diesem Zwecke sind verschiedenen Klauseln mit kommentierenden Anmerkungen versehen, die ich zur besseren Unterscheidung in roter Textfarbe eingefügt habe. Ich habe bewusst einen etwas veralteten Mustervertrag benutzt, da diese Verträge noch häufig verwandt werden und mehr Anlass zu Anmerkungen geben.

Sollte eine Klausel in dem von Ihrem Vermieter verwendeten Vertrag erheblich von den hiesigen Beispielen und Anmerkungen abweichen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Eine kurze Vertragsprüfung kostet kein Vermögen (vereinbaren Sie dennoch mit Ihrem Anwalt vor der Prüfung ein festes Honorar) und kann spätere Probleme vermeiden.

Capture d’écran 2014-06-22 à 18.19.18Für die Bereitstellung des Mustermietvertrages danke ich dem Notariat Jacques Rijckaert, Eupen.

Matthias Müller-Trawinski

Rechtsanwalt (D) und Advocaat (B)

info@muellerdedrie.be

 

Autor: Matthias Müller-Trawinski


3 Comments

  1. James F. Jackson

    Eine bekannte von mir ist einem Monat im Rückstand mit ihrer Miete weil sie unerwartet arbeitslos geworden ist. Ihr Vermieter hat sich auch schon ihre Kaution bedient um Mietzahlungen auszugleichen. Welche Konsequenzen hat sie im schlimmsten Fall zu befürchten. Sie wohnt in Brügge.

  2. Angèle Bauens

    Und wo ist dieser Mietvertrag mit Kommentar zu finden, da kein Anhang ?

  3. Sonia Schmitz

    Es ist einfach nicht ok das die Mieter alle Rechte hat ,und der Vermieter darf sich nervig fertig machen lassen und wenn alles zu viel wird darf er dem Mieter auch noch Strafe zahlen wenn er ihn raus schmeisen will man kann zwar klagen aber wenn der Mieter auch noch die Miete vom Sozialamt bekommt kann man es erst recht vergessen .Der Mieter hat in meinem Haus mehr rechte als ich selber

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