
Von Jürgen Klute
Eigentlich sollte die zuständige Gerichtskammer in Antwerpen am 18. Juni entscheiden, ob die zwei jüdischen religiösen Beschneider, auch Mohel genannt, aus Antwerpen vor Gericht gestellt werden oder nicht. Vorgeworfen wird ihnen zum einen, dass sie ohne die nötigen medizinischen Fachkenntnisse religiöse Beschneidungen durchgeführt haben sollen. Beschneidungen sind in Belgien grundsätzlich zulässig, sie müssen aber von einer fachkundigen Person ausgeführt werden.
Zum anderen wird ihnen vorgeworfen, dass sie eine archaische Form des Beschneidungsritus angewandt haben sollen, die unter der Bezeichnung Metzitzah b’peh bekannt ist. Bei dieser Art der Beschneidung nimmt der Beschneider nach der Entfernung der Vorhaut des Neugeborenen dessen Penis in den Mund und saugt daran so lange, bis die Blutung endet. Bei dieser Art der Blutabsaugung werden immer wieder Krankheitskeime, zum Beispiel Herpes, übertragen. Das führt häufiger zu Erkrankungen und in seltenen Fällen auch zu tödlichen Infektionen. Deshalb steht diese Form des Ritus seit langem in der Kritik. Die traditionelle Beschneidungsmethode ist auch in Israel umstritten, wie schon einem am 13. August 2012 l von der belgischen Zeitung De Morgen erschienenen Artikel („Kinderartsen willen einde aan bloedzuigen na besnijdenis“) zu entnehmen ist. Auch in Israel treten Mediziner dafür ein, dass Beschneidungen nur von fachlich qualifizierten Beschneidern durchgeführt werden und nicht nach diesem archaischen Ritus.
Entsprechend hatte die Staatsanwaltschaft in Antwerpen beantragt, die Beschneider wegen vorsätzlicher Körperverletzung und unerlaubter Ausübung der Heilkunde an mindestens 98 Säuglingen vor Gericht zu stellen.
Wie die Gazet van Antwerpen (GVA) (“Joodse religieuze besnijders nog niet voor de rechtbank, burgerlijke partij vraagt extra onderzoeksdaden”) schreibt, liegt der Grund für die Vertagung der Entscheidung darin, dass der Zivilkläger (so die belgische Bezeichnung, entspricht im deutschen Recht dem sog. Nebenkläger) Moshe Friedman mit seiner Anwältin, Maître Issabel De Fré, zusätzliche Ermittlungen beantragt hat und eine Reihe weiterer Vernehmungen anstrebt, die zunächst vom Untersuchungsrichter durchgeführt werden müssen.
Friedman will zudem, wie er gegenüber Belgieninfo äußerte, dass nicht nur die zwei Beschneider, um die es derzeit geht, vor Gericht gestellt werden, sondern auch weitere Täter, Hintermänner und deren Auftraggeber, die im Hintergrund diese rechtswidrige Form der Beschneidung unterstützen.
Außerdem hat Friedman kürzlich als Zivilkläger noch eine weitere Klage eingereicht. Bei der oben beschriebenen Form der Beschneidung gehe es nicht allein um vorsätzliche Körperverletzung und um eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde, sondern angesichts der oralen Blutabsaugung auch um eine Form sexuellen Missbrauchs, so Friedman gegenüber Belgieninfo.
Er verweist auf einen Artikel seiner Rechtsanwältin Issabel De Fré, den sie am 26. Februar 2026 in De Morgen (“Als strafrechtadvocate kan ik er niet omheen: waarom negeren we het seksueel strafrecht bij rituele besnijdenissen?”) veröffentlicht hat. Darin setzt sich mit genau der Frage auseinander, ob diese Form der Beschneidung juristisch als sexueller Missbrauch eingeordnet werden könnte.
De Fré stellt zu Beginn ihres Artikels ausdrücklich klar, dass es ihr nicht um den Ritus der Beschneidung als solchen gehe, sondern nur um die spezifische Form der Metzitzah b’peh. Sie fragt sich, weshalb diese Art der Beschneidung bisher nur unter dem Aspekt der Gesundheitsrisiken und der Religionsfreiheit betrachtet wurde, nicht aber aus der Perspektive des Sexualstrafrechts.
Sie argumentiert: „Während ich normalerweise, wenn mir bestimmte Tatsachen vor Augen geführt werden, Kontexte nicht außer Acht lassen will oder kann, gibt es bei Tatsachen, bei denen ein erwachsener Mann seinen Mund auf oder um den Penis eines Babys legt und zudem daran saugt, keinen Kontext, der eine solche Handlung einer rein juristisch-kritischen Betrachtung entziehen könnte.“
De Fré gibt zu bedenken, dass in jeder anderen Situation eine solche Handlung sofort im Rahmen der sexuellen Verletzung der Integrität eines Minderjährigen mit einer Reihe erschwerender Umstände bewertet würde. Denn seit der Reform des Sexualstrafrechts von 2022 sei dieser Begriff bewusst weit gefasst worden, wobei der Schutz der sexuellen Integrität und der Freiwilligkeit als zentraler Ausgangspunkt dienten. Ein Baby sei aber niemals in der Lage, seine Zustimmung zu geben.
Es sei zwar richtig, dass man auch den religiösen Kontext betrachten müsse, und dass es sich bei dem Ritus um einen religiösen Akt ohne sexuelle Absicht handele. Aber das Strafrecht betrachte nicht ausschließlich die Absicht, sondern ebenso die objektive Art der Handlung. Und diese Handlung könne rechtlich als sexueller Natur eingestuft werden.
Genau das mache die Sache rechtlich aber heikel, führt die Anwältin aus. Denn während in anderen Fällen sehr konsequent darauf geachtet werde, Kinder vor jeder Form als sexuell einzustufender Berührungen ihres Körpers oder ihrer Genitalien zu schützen, stelle sich die Frage, wie diese Art der Bescheidung genau einordnen sei – nicht aus Empörung, sondern aus Gründen der rechtlichen Konsequenz.
Aus diesen Überlegungen leitet De Fré die Frage ab, wie ein Strafrichter die Überzeugungen einer (Glaubens-)Gemeinschaft berücksichtigen würde, wenn er mit einer Handlung konfrontiert wäre, die an sich Merkmale einer sexuellen Handlung aufweise und inwieweit eine religiöse Verankerung bei der rechtlichen Beurteilung solcher Sachverhalte eine Rolle spielen dürfe.
Religionsfreiheit, so De Fré weiter, sei zwar ein Grundrecht, aber es sei nicht absolut und könne eingeschränkt werden, wenn dies zum Schutz der Rechte anderer erforderlich sei. Daher sei zu fragen, ob die körperliche und sexuelle Integrität eines Kindes nicht zu diesen schützenswerten Kernrechten gehöre, die der Religionsfreiheit Grenzen setze.
Die Anwältin räumt ein, dass das eine unbequeme Frage sei. Als Orientierung bietet sie eine dreiteilige Fragestellung an: „Wie würden wir eine solche Handlung im Rahmen des geltenden Sexualstrafrechts rechtlich bewerten, wenn sie außerhalb eines religiösen Kontexts stattfindet? Und wenn die Antwort darauf klar und eindeutig ist, würde sie dann in einem religiösen Kontext grundlegend anders ausfallen, und wenn ja, warum?“
De Fré ist überzeugt, dass die Antwort auf diese Frage eine offene und sachliche Diskussion verdiene und betont abschließend, dass in einer solchen Debatte selbstverständlich jede Form von Antisemitismus entschieden zurückgewiesen werden müsse. Es gehe nicht darum , zu stigmatisieren oder zu polarisieren, sondern darum, sicherzustellen, dass das Strafrecht in Bezug auf das, was es schützen soll, kohärent bleibe. Schließlich sei das Sexualstrafrecht einem nicht verhandelbaren Grundsatz verpflichtet, nach dem die Schutzbedürftigkeit eines Kindes stets an erster Stelle stehe.
Derzeit bleibt nur abzuwarten, wie sich die zuständige Kammer in Antwerpen zu den Klageausweitungen verhalten wird. Vermutlich wird die Entscheidung im Herbst fallen. Die bereits 2023 von Moshe Friedman angestoßenen strafrechtlichen Untersuchungen haben nicht nur zu diplomatischen Streitigkeiten zwischen den USA und Belgien geführt. Der derzeitige amerikanische Botschafter in Brüssel, Bill White, hatte Belgien mehrfach des Antisemitismus bezichtigt und die föderale Regierung aufgefordert, die gerichtlichen Untersuchungen zu stoppen und zu unterbinden (Belgieninfo hat wiederholt darüber berichtet), was die Regierung jedoch mit Verweis auf Demokratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung strikt ablehnt. Mittlerweile ist Friedman, wie er gegenüber Belgieninfo äußerte, aufgrund seines Engagements in dieser Angelegenheit bereits mehrfach mit Todesdrohungen konfrontiert worden. Gleichwohl lässt er sich nicht abschrecken. Mittlerweile hat er auch in Wien und Zürich Klagen eingereicht gegen Beschneider, die dort ebenfalls die strittige archaische Form des Beschneidungsritus anwenden.
Siehe auch:
“Jetzt kann ich nicht länger schweigen” – Interview mit Moshe Friedman
Entspannung im Streit zwischen dem amerikanischen Botschafter und Belgien – zumindest vorerst
De Wever will die Wogen im Streit mit dem amerikanischen Botschafter glätten







Beiträge und Meinungen