Von Sandra Parthie.
Der belgische “Superkern” – also die 10 Parteien, die die aktuelle belgische Sonderregierung stützen – hat sich auf eine Reihe von Maßnahmen zur Ankurbelung der Wirtschaft nach dem Corona-Lockdown verständigt.
Gastronomie und Tourismus
Am 8. Juni sollen sie wieder öffnen dürfen: Restaurants und Cafés. Man wird wieder gemeinsam an einem Tisch sitzen, essen und trinken dürfen, wenn auch mit etwas mehr Abstand.
Um den Neustart zu unterstützen, sieht auch Belgien eine Mehrwertsteuersenkung vor, allerdings nicht, wie Deutschland, pauschal auf alles, sondern gezielt für den Gastronomiesektor. Bis Ende des Jahres fallen auf alle gastronomischen Dienstleistungen nur 6% Mehrwertsteuer an, statt wie bisher 12-21%. Ausgenommen sind alkoholische Getränke. Das Ziel ist dabei vorrangig, den schwer gebeutelten Restaurant- und Cafébetreibern etwas mehr dringend benötigtes Geld in den Kassen zu lassen, nicht unbedingt, die Preise für die Kundinnen und Kunden zu senken. Diese können aber auf einen 300 EUR “chèque consommation”, also Konsumgutschein, hoffen. Der soll vom Arbeitgeber gezahlt werden und kann zu 100% von der Steuer abgesetzt werden. Er gilt für Restaurants sowie für kulturelle Aktivitäten, also z.B. Museums- oder Theaterbesuche.
Arbeitnehmer im Gastronomiebereich, die in die temporäre Arbeitslosigkeit gehen mussten, können bis Ende des Jahres weiter die entsprechenden Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Damit soll erreicht werden, dass Restaurantbetreiber, wenn nötig, auch den Betrieb mit einer reduzierten Anzahl von Mitarbeitern wieder starten können, da angenommen wird, dass die Einnahmen wegen der zu erwartenden geringeren Kundenzahl ebenfalls geringer ausfallen werden. Diese Regelung gilt allerdings nicht für temporär arbeitslose Arbeitnehmer in anderen Bereichen. Die Verlängerung der Sozialleistungszahlungen wird in anderen Sektoren nur bis Ende August gewährt.
Doch nicht nur in Restaurants soll konsumiert werden. Um den Tourismus im Land zu unterstützen, bekommt jeder Resident in Belgien einen Zug-Pass mit 10 Fahrten (je 5 Hin- und Rückfahrten), der vom 1. Juli bis Ende Dezember 2020 gültig ist. Außerdem können Fahrräder in dieser Zeit kostenlos im Zug mitgenommen werden.
Soziale Maßnahmen
Nicht nur die Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der temporären Arbeitslosigkeit werden bis Ende August verlängert, auch die Sonderregelungen zur Elternzeit, für alle, die Schwierigkeiten bei der Organisation der Kinderbetreuung haben, gelten bis zum 31. August.
Den sozial Schwächsten, die beispielsweise Zahlungen im Rahmen der “revenue d’intégration sociale (RIS)” erhalten, eine Behinderung haben oder Rentenunterstützung bekommen, gewährt die Regierung eine zusätzliche Sozialhilfezahlung in Höhe von 50 EUR monatlich über die nächsten sechs Monate.
Die Maßnahmen werden nächste Woche im Amtsblatt veröffentlicht, inklusive detaillierter Informationen, wie sie zu beantragen sind und was beispielsweise mit dem Konsumgutschein finanziert werden kann. Wie sich das Paket auf den belgischen Staatshaushalt auswirkt, wird der zuständige Minister, David Clarinval, beim nächsten Treffen des “Superkern” vorstellen.
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