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Haftverschonung für Michelle Martin

Capture d’écran 2014-06-22 à 14.27.42Die Komplizin und Ex-Frau des belgischen Kindermörders Marc Dutroux hat nach 16 Jahren Freiheitsentzug das Gefängnis vorzeitig verlassen dürfen. Sie war zu 30 Jahren Haft verurteilt worden. Michelle Martin wird künftig in einem Nonnenkloster in der Nähe von Namur leben. In ganz Belgien wird über die Entscheidung des Brüsseler Berufungsgerichtes zur Freilassung diskutiert. Die Bevölkerung ist empört. Fragen und Antworten.


Weshalb bewegt diese Freilassung die Öffentlichkeit dermaßen?

Die belgische Öffentlichkeit findet, dass die Strafe, die Michelle Martin absitzen musste, in keinerlei Verhältnis zu ihren Verbrechen steht. Beihilfe zum Tod von vier Kindern und jungen Mädchen, von denen eines lebendig begraben wurde und zwei verhungerten, können mit 16 Jahren Gefängnis nicht geahndet sein. Die Richter haben gesetzeskonform gehandelt, aber man hat den Eindruck, als ob das Gesetz die Verbrecher schützt und nicht die Opfer, deren Gefühle in der ganzen Angelegenheit keinerlei Rolle zu spielen scheinen. Man stelle sich vor, das eigene Kind wurde ermordet und die Mörderin sitzt ganz in der Nähe in einem Kloster und führt im Gästetrakt ein alles in allem doch recht angenehmes Leben. Unerträglich

Das Kloster wird derzeit rund um die Uhr bewacht. Was gibt es sonst an Sicherheitsmaßnahmen?

In den nächsten Wochen soll das Kloster mit seinen elf betagten Schwestern permanent von 40 Polizisten bewacht werden. Es stehen auch ein Hubschrauber und ein Wasserwerfer bereit. Das Ganze kostet pro Monat 120.000 Euro. Es werden keine Besucher mehr zur sonntäglichen Messe zugelassen. Und die Nonnen haben versprochen, sehr genau zu kontrollieren, wer an ihre Tür klopft und Einlass begehrt. Der zuständige Bischof Alois Jousten hat den Nonnen aber schon Mut zugesprochen und gesagt, sie handelten als wahre Christinnen. Allerdings hat das Ganze in den letzten Wochen zu Hunderten von Kirchenaustritten geführt. Übrigens hat der rechtslastige Politiker Jürgen Verstreepen per Twitter dazu aufgefordert, Geld für einen albanischen Berufskiller zusammenzulegen, der Martin ermorden soll. Als es Protest gab, hat er sich für das „albanisch“ entschuldigt.

Michel Martin hatte eine Haftstrafe von 30 Jahren, konnte das Gefängnis aber nach rund der Hälfte der Zeit verlassen. Weshalb das?

Ein Gesetz aus dem Jahr 1881, das von Minister Le Jeune erlassen wurde und deshalb „Lejeune-Gesetz“ heißt, legt fest, dass ein Verurteilter schon nach dem Absitzen von einem Drittel seiner Strafe entlassen werden kann. Das Gesetz wurde nie geändert. Martine hat ja auch bereits 2000 ihre Freilassung beantragt. Der letzte Antrag von 2010 scheiterte nur daran, dass sie niemanden fand, der sie aufnahm – ein französisches Kloster hatte im letzten Augenblick einen Rückzieher gemacht. Und ein vorzeitig Entlassener braucht nun einmal einen festen Wohnsitz.

Hat die Justiz keinen Spielraum?

Bis vor einigen Jahren wurden vorzeitige Haftentlassungen vom Innenminister beschlossen. Nach der Affäre Dutroux wurde ein so genanntes Strafausführungsgericht ins Leben gerufen, dass objektiver entscheiden soll, ob ein Inhaftierter vorzeitig freigelassen wird. Da hatte man aus dem Fall Dutroux gelernt, der seine Verbrechen ja nur begehen konnte, weil er davor wegen anderer Straftaten mehrmals vorzeitig auf freien Fuß gesetzt wurde. Im Fall von Martin waren die Argumente gegen eine Freilassung wohl ausgeschöpft. Das Ergebnis ist sozusagen ein Paradox: Gerade die korrekte Auslegung und Anwendung des Gesetzes durch das Strafausführungsgericht führt in der Bevölkerung zu einem Gefühl der Gesetzlosigkeit.

Entsteht nun Druck auf Gesetzgebung?

Das Strafvollstreckungsgesetz soll noch dieses Jahr abgeändert werden. Unter der Leitung des föderalen belgischen Innenministeriums beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe mit dem Strafvollstreckungsgesetz und eine weitere mit dem Opferschutz. Übrigens waren die Väter der ermordeten Mädchen Julie und Melissa letzte Woche bei der Ministerin; sie haben lange miteinander geredet. Das Parlament soll noch dieses Jahr über eine Gesetzesänderung abstimmen.

Der Kinderschänder Marc Dutroux sitzt nach wie vor im Gefängnis. Ist es möglich, dass auch er einmal entlassen wird?

Um das zu verhindern, soll das Gesetz von 1881 ja nun schleunigst geändert werden. Theoretisch kann Dutroux nächstes Jahr zum ersten Mal einen Antrag auf vorzeitige Freilassung stellen. In der Praxis wird das Strafausführungsgericht diesem Antrag aber nicht stattgeben. In Belgiens Gefängnissen sitzen einige Lebenslängliche, die vermutlich nie mehr die Haftanstalt verlassen werden. Aber man kann sich natürlich die Frage stellen, wieso Martin freikommt und Dutroux angeblich keine Chance hat. Nur weil er der Aktivere bei den Verbrechen des Paares war? Möglicherweise profitieren die rechtsradikalen und populistischen Parteien bei der kommenden Kommunalwahl am 14. Oktober von diesen Ängsten und der Unsicherheit der Bevölkerung.

 

Autor: Marion Schmitz-Reiners

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