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Elektroroller in Brüssel: Segen oder Fluch?

©Foto: RTBF
Von Reinhard Boest

Eigentlich sollten Elektroroller eine sinnvolle und praktische Ergänzung anderer Verkehrsmittel sein, ideal für kurze Wege etwa zur nächsten Metrostation, zur Schule oder zum Sport. Sie gelten als emissionsfrei, platzsparend, flexibel und bequem (vor allem bergauf) – kurz: modern und hipp. Und bei sachgemäßer Verwendung können sie sicherlich ein Beitrag zu besserer Mobilität in der Stadt mit weniger Autos sein.

Am Anfang stellte sich aber anscheinend kaum jemand die Frage, welche Regeln für diese neuen Fahrzeuge gelten sollten. Sollten sie wie Fußgänger behandelt werden, wie Radfahrer oder wie Mopeds? Das macht einen Unterschied etwa für die Benutzung von Fußweg, Radweg oder Straße oder für den Zugang zu Fußgängerzonen. Und wo bleiben die Mietroller, wenn sie nicht genutzt werden? In den vergangenen Jahren herrschte sowohl auf dem Papier als auch in der Praxis ein mit dem Wilden Westen vergleichbarer Zustand. Erst allmählich wurde dieses neue Verkehrsmittel, amtlich als “engin de déplacement motorisé” oder “deelvoortbewegingstoestellen” bezeichnet, mit gezielten Regelungen nach und nach “eingehegt”.

In der jüngsten Zeit haben sich die Mietroller in Brüssel an vielen Stellen zunehmend zu einer Art Landplage entwickelt. Beschwerden gibt es nicht nur über zuweilen unzivilisierte Fahrweisen auf den Straßen und in Fußgängerzonen. Geklagt wird auch über den Verbleib der zweirädrigen Gefährte nach einer Nutzung. Vor allem vor Bahnhöfen, Metro- und Tramstationen oder an anderen stark frequentierten Orten sind die Roller in den bunten Farben der verschiedenen Anbieter nicht zu übersehen. Oft stehen (oder liegen) sie kreuz und quer auf den Bürgersteigen, so dass kaum ein Durchkommen ist. Inzwischen ist das Problem offenbar so gravierend, dass Regelungsbedarf gesehen wird.

2018 sind die ersten Mietroller im Brüsseler Straßenbild erschienen. Im Unterschied zu den Mieträdern (wie “villo”) mit festen Stellplätzen sind sie überall verfügbar. Mit einer App kann man mit einem Roller, wo auch immer er gerade steht, losfahren und ihn an einem beliebigen Ort wieder abstellen (“flotte libre”). Die Nutzer sind von den Betreibern aufgefordert, das Gerät an einem sicheren Ort abzustellen, wo es niemanden behindert. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein, wird in der Realität aber häufiger vergessen.

Um die Ausbreitung unter Kontrolle zu halten, benötigen die Anbieter der Elektroroller seit 2019 eine Lizenz, mit der technische Anforderungen, Auflagen etwa zur Qualität und eine Versicherungspflicht verbunden sind. Seither waren verschiedene Anbieter in Brüssel auf dem Markt. Einige sind schon wieder verschwunden, zum Teil wegen der Einschränkungen während der Corona-Pandemie. Derzeit sind acht Unternehmen mit rund 23500 Mietrollern in Brüssel aktiv, wie die Zeitung “L’Echo” berichtet; vor zwei Jahren waren es erst rund 4000.

Im vergangenen Frühjahr haben sich die Verkehrsminister der Föderalregierung und der Regionen auf Änderungen der Straßenverkehrsordnung (Code de la Route) verständigt, die seit dem 1. Juli für etwas mehr Klarheit sorgen.

Für Elektroroller gelten jetzt die gleichen Regeln wie für Fahrräder (und eben nicht wie für Fußgänger). Das bedeutet insbesondere, dass sie Radwege – soweit vorhanden – oder die Straße benutzen müssen; auf Bürgersteigen dürfen sie nicht fahren. In Fußgängerzonen sind sie erlaubt, wenn diese auch für Radfahrer zugelassen sind. Wie Radfahrer dürfen sie dort nur im Schritttempo fahren, und Fußgänger haben stets Vorrang. Die Höchstgeschwindigkeit darf bauartbedingt 25 Kilometer pro Stunde nicht überschreiten. Muskelbetriebene Roller gelten weiterhin nicht als Fahrzeuge, für sie sind die Regeln für Fußgänger anwendbar.

Das Mindestalter für die Benutzung von Elektrorollern beträgt 16 Jahre (mit Ausnahmen, etwa für Wohngebiete oder die “RaVel-Radwege). Die Mitnahme weiterer Personen ist verboten, was sich offenkundig noch längst nicht unter allen Nutzern herumgesprochen hat. Die Roller müssen mit Reflektoren, einer akustischen Warneinrichtung und ausreichenden Bremsen ausgestattet sein.

Weiterer Ausarbeitung bedürfen die neuen Regeln für das Abstellen der Roller. Hier sieht das neue Gesetz zunächst nur vor, dass Elektroroller – wie Fahrräder und Mopeds – auf der Straße oder Parkstreifen geparkt werden dürfen, wenn diese entsprechend markiert sind oder es eine Parkinfrastruktur gibt. Dafür werden neue Verkehrszeichen eingeführt. Ansonsten dürfen sie außerhalb der Straße abgestellt werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht behindern.

Die Umsetzung der neuen Parkregelung lässt in Brüssel noch immer auf sich warten. Uneinigkeit gab es nicht nur in der Regierungsmehrheit, sondern auch bei der Abstimmung mit den 19 Gemeinden der Hauptstadt. Viele Bürgermeister haben wegen der zum Teil chaotischen Zustände damit gedroht, die Elektroroller auf ihrem Gebiet schlicht zu verbieten – was in der Praxis in Brüssel kaum funktionieren dürfte. Einigkeit zeichnet sich nun darüber ab, dass es im ganzen Stadtgebiet sogenannte “drop zones” für das Abstellen der Roller geben soll, die jede Gemeinde festlegt. Unklar ist aber noch, ob das Abstellen auch außerhalb dieser Zonen erlaubt sein soll. Darf ein Nutzer also den Roller auch vor seiner Wohnung abstellen, wenn keine “drop zone” in der Nähe ist? Bei einem Verbot könnte die Nutzung der Roller an Attraktivität einbüßen. Fraglich ist auch, ob es gemeinsame Abstellzonen mit privaten Fahrrädern geben sollte.

Die Regionalregierung will die ausstehende Verordnung zur “Mikromobilität” auch nutzen, um in Brüssel die Höchstgeschwindigkeit für Elektroroller auf 20 Kilometer pro Stunde zu begrenzen. Und man will eine Obergrenze für die Zahl von Mietrollern pro Anbieter einführen, um dem anscheinend als zu hoch angesehenen Angebot dieser Fahrzeuge Herr zu werden. Die Verordnung dürfte in den nächsten Wochen das Licht der Welt erblicken. Es ist zu hoffen, dass die neuen Regeln auch eingehalten werden und die Roller künftig mehr Segen spenden als zum Fluch werden.

Die neuen Regeln können hier nachgelesen werden: https://www.code-de-la-route.be/fr/nieuws/a-partir-du-1er-juillet-des-regles-de-circulation-strictes-pour-les-engin-de-deplacement-motorise-tels-que-les-trottinettes-electriques~swthrarcoj

 

One Comment

  1. Michael Tscherny

    In Paris funktioniert das bereits: es gibt dort sehr viel weniger Elektroroller (In Brüssel sind es eindeutig viel zu viele, von zu vielen Anbietern); der Gebrauch der Dinger ist stark reglementiert. Und Abstellen darf man sie nur in ausgewiesenen Parkbuchten. Ich habe in vier Tagen dort keinen einzigen dieser Roller auf einem Trottoir oder sonstwo entdeckt, wo das Gerät jemanden gestört hätte. Wenn die Stadtverwaltung es will und die Betreiber ihre Apps entsprechend einrichten, können die Scooter damit tatsächlich eher ein Segen als ein Fluch sein. Wann ist es auch hier endlich soweit?

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