Die deutsche Botschaft in Brüssel teilt mit:
Auch wenn wir zur Zeit alle noch sehr von der Corona-Krise in Bann gehalten werden, so gilt es doch einige Fristen zu beachten, wenn Sie am 26.9.2021 an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen wollen. Daher wenden wir uns heute an Sie mit den folgenden Hinweisen, damit Sie auf jeden Fall von Ihrem Wahlrecht – auch wenn Sie in Belgien leben – Gebrauch machen können:
Die deutschen Vorschriften unterscheiden zwischen denjenigen, die noch in Deutschland gemeldet sind und denjenigen, die keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, bzw. dort nicht mehr gemeldet sind.
- Wenn Sie nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, erhalten Sie automatisch eine Karte mit ihrer Wahlbenachrichtigung an ihre deutsche Adresse. Sie können damit einen Antrag auf Briefwahl bei ihrer deutschen Wohnsitzgemeinde stellen und so, per Brief, an der Bundestagswahl teilnehmen.
- Wenn Sie im Ausland leben und nicht (mehr) in Deutschland gemeldet sind, werden Sie nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Um dennoch an der Wahl teilnehmen zu können, müssen Sie daher vor jeder Bundestagswahl (auch wenn Sie es vor 4 Jahren schon mal getan haben) zunächst bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis auf dem Postweg stellen. Das Antragsformular zum Ausdrucken, ein Merkblatt mit Ausfüllhinweisen und Details zur Wahlberechtigung finden Sie auf der Webseite des Bundeswahlleiters.
- Dieser Antrag muss spätestens am 5. September 2021 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Zuständig ist die Gemeinde Ihres letzten Hauptwohnsitzes in Deutschland. Die Frist kann nicht verlängert werden! Sie sollten daher sicherstellen, dass Sie den Antrag deutlich vor dem 5.9.2021 auf den Weg bringen. Sie können das schon jetzt tun. Sie erhalten dann von Ihrer Gemeinde den Wahlschein. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt. Der Wahlbrief muss ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt.
Weitere Infos finden Sie unter www.diplo.de/wahl.
Beiträge und Meinungen