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Autofahrer aufgepasst – es gelten neue Knöllchen-Regelungen

Von Margaretha Mazura.

Seit Beginn des Jahres gelten neue Regelungen, was das Bezahlen bzw. den Widerspruch zu Strafmandaten im Straßenverkehr betrifft. Und auch die Digitalisierung hält Einzug.

Digitale “Systeme” registrieren künftig jede Übertretung der Straßenverkehrsordnung, leiten sie an einen Inspektor weiter, der sie überprüft und den Polizeibericht (procès-verbal) initiiert. Das Knöllchen selbst kommt ebenfalls digital. Ab dem 29.1. 2020 wird das Strafmandat in die eBox (https://myebox.be/de) geliefert. Dies ist, wie die Webseite versichert, ein vollkommen sicherer Cyberspace für jeden Bürger. In Zukunft werden die Behörden also nur mehr digital mit ihren Untertanen kommunizieren. Kein Papier mehr. Wer also keine eBox hat, oder in diese nicht regelmäßig schaut, kann ziemliche Schwierigkeiten erwarten.

Damit ergeben sich einige neue Situationen, denn bei der Verkehrsübertretung werden nun die Aussage eines Polizeibeamten als auch die Erfassung eines Verkehrsordnungsverstoßes durch das “System” als nahezu unfehlbar eingestuft. Es steht also nicht Aussage gegen Aussage von Lenker und Polizei, sondern die Aussage des Polizisten wird automatisch als wahr angenommen. So weit so gut. Oder vielleicht nicht ganz so gut. Denn das “System” zeigt Übertretungen auf, die man selbst nicht bemerkt. Eines der vielen Beispiele sind die für Tram und Bus vorgesehene Fahrbahnstreifen. Und da wird es kompliziert, denn man unterscheidet zwischen einer “Busspur” (bande bus) mit gestrichelter weißer Linie einerseits und der Fahrbahn für den öffentlichen Verkehr (site spécial franchissable), mit durchgehender weißer Linie (restriktiver als die Busspur) andererseits. Letztere darf man prinzipiell nicht überfahren, es sei denn, man fährt in die eigene Garage, zu einem Parkplatz oder man weicht einem Hindernis aus. Die Busspur darf auch zum Abbiegen an Kreuzungen verwendet werden.

So sehr man sich natürlich um Straßenverkehrsordnungstreue bemüht, es kann leider trotzdem vorkommen, dass ein ein Strafmandat ins Haus flattert. Nun ist rasches Handeln gefordert. Und zwar mittels der Webseite www.amendesroutieres.be. Dort kann man sofort bezahlen – was der Helpdesk empfiehlt, siehe oben betreffend Unfehlbarkeit. Man kann auch bestreiten, was allerdings zur Erhöhung der Strafe führt, die dann sofort eingefordert werden kann. Man muß nicht mehr vor Gericht, außer man besteht darauf. Dann wird es aber wirklich teuer.

Hat eine Firma ein Firmenauto, dann muß der Fahrer bekanntgegeben werden. Das war bisher mittels Formular möglich, die Firma konnte aber auch selbst zahlen. Dies läuft ebenfalls über die Webseite: der Firmenverantwortliche oder Lenker muss dort „bestreiten“ anklicken (auch wenn er zahlen will), und dann den Namen einsetzten. Sonst macht er/sie sich strafbar, was im Extremfall mit bis 6 Monaten Gefängnis geahndet wird.

Wer glaubt, er kann das alles ignorieren, sei gewarnt: Obwohl derzeit noch nicht ganz klar ist, was wirklich gesetzlich möglich ist, sieht man die totale Gewalt der Gesetzeshüter über den Bürger: Einzug über den Steuerbescheid; Abbuchung vom Monatsgehalt; Immobilisierung des Autos. Und natürlich, dank eGovernment, schneller Austausch mit allen andren Ländern, damit keiner entkommt.

Und:

 

Foto stammt von:

https://www.permisdeconduire-online.be/theorie/theorie-permis-b/site-special-franchissable-tram-bus

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