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„Mit dem Traktor über die Grenze“

Europa lebt. In einem Schreiben an den ostbelgischen EU-Abgeordneten Pascal Arimont (CSP-EVP) erklärt der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger im Auftrag von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, dass „der belgische G-Führerschein in Deutschland anerkannt wird und die Inhaber einer belgischen Fahrerlaubnis der Klasse G auch grenzüberschreitend tätig sein dürfen“. „Nach vielen Interventionen bei den deutschen und belgischen Verkehrsministerien erhalten wir endlich eine klare Antwort bezüglich des Problems, dass die hiesigen Junglandwirte mit ihren Traktoren bislang nicht über die deutsche Grenze fahren durften“, freut sich Arimont. „Jetzt muss diese Botschaft auch bei den Kontrollbehörden vor Ort ankommen“.

Der Führerschein der Klasse G für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist seit 2006 für jeden Landwirt verpflichtend, der nach Oktober 1982 geboren wurde. Bislang wurde dieser Führerschein jedoch nur auf belgischem Territorium anerkannt. In Europa besteht für landwirtschaftliche Gefährte, anders als zum Beispiel für den Autoführerschein, keine gemeinsame Führerschein-Regelung, so dass diese in die nationale Zuständigkeit fallen.

Das stellte für viele hiesige junge Landwirte bei Nicht-Anerkennung ein erhebliches Problem dar: Für Futtereinkäufe, Reparaturen oder bestimmte Arbeiten muss oftmals die Grenze überschritten werden. Hierbei kam es in der Vergangenheit in Deutschland mehrmals zu Kontrollen.

One Comment

  1. Ronja Oden

    Ich wusste gar nicht, dass der Führerschein der Klasse G für landwirtschaftliche Fahrzeuge seit 2006 für jeden Landwirt verpflichtend ist, der nach Oktober 1982 geboren wurde. Da mein Cousin mit dem Traktor fährt, wird er also einen solchen Führerschein gemacht haben. Interessant, dass dieser Führerschein bis vor Kurzem in Belgien nicht anerkannt wurde.

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