In Belgien änderte sich mit dem Jahreswechsel vieles bei Steuern und Gebühren. Auch die Löhne dürfen nur noch im Rahmen der Inflationsrate steigen und das Arbeitslosengeld sinkt mit der Dauer der Erwerbslosigkeit stärker als bisher. Belgieninfo hat für Sie die wichtigsten steuerlichen Änderungen und sonstige neue Maßnahmen zusammen getragen, die Sie 2013 betreffen können.
Kaum sind die leeren Sektflaschen der vergangenen Fest-Tage weggeräumt, hat sich in Deutschland und Belgien manches geändert. In Deutschland fiel am 1. Januar das Kehr-Monopol der Bezirksschornsteinfeger weg und die Glücksbringer in schwarzer Uniform gehören der Vergangenheit an. Hoffentlich kein böses Omen für 2013.Und in Belgien hat sich folgendes geändert.
Tabak und Alkohol
Zigaretten und Rolltabak wurden 0,20 Euro teurer, die Akzisen auf Alkohol (Weine, Schaumweine, Liköre, Schnaps) wurden um 12 Prozent angehoben. Eine Flasche Wein wurde damit vier Eurocent teurer.
Lebensversicherungen
Die Steuern auf Prämien von Lebensversicherungen wurden von 1,1 Prozent auf 2 Prozent erhöht. Nicht betroffen sind Pensionssparversicherungen, Gruppenversicherungen und Restschuldversicherungen.
Quellensteuer
Die Quellensteuer wurde von 21 auf 25 Prozent angehoben. Dieser unterliegen alle Zinserträge auf Sichtkonten, Kassenbons, Terminkonten und Obligationen, alle Dividenden von Aktien und Investmentfonds. Die Quellensteuer wirkt befreiend: Die Einkünfte müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Neu ist die Quellensteuer auf Dividenden von Immobilien-Fonds (mindestens 60 Prozent muss in Wohnungen investiert sein) in Höhe von 15 Prozent. Für andere Fonds, die in Büros, Geschäfte oder Logistik-Immobilien investieren, beträgt die Quellensteuer 25 Prozent.
Briefmarken
Ein Standardbrief bis 20 Gramm wird, der innerhalb Belgiens verschickt wird, kostet Sie 0,67 Euro statt 0,65 Euro (beim Kauf von 10 Marken). Für einen Versand in ein anderes europäisches Land kostet eine Briefmarke 1,03 Euro statt 0,99 Euro (beim Kauf von 5 Marken).
Dienstleistungsschecks
Der Preis eines Dienstleistungsschecks wurde um 1 Euro auf 8,5 Euro erhöht. Der steuerliche Vorteil bleibt unverändert, sodass der Benutzer nur 5,95 Euro pro Scheck trägt.
Steuerliche Grenzbeträge erhöht
Nicht nur Löhne und Gehälter werden in Belgien der Inflation (dem Index) angepasst, sondern auch die steuerliche Bemessungsgrundlagen und Freibeträge. 2012 betrug die Teuerung 2,84 Prozent. Das hat zur Folge, dass sie für das Einkommensjahr 2013 im Schnitt um 2,84 Prozent erhöht wurden. Die Beträge werden noch im Laufe des Monats im Staatsblatt veröffentlicht.
Steuersätze – Einkommenstranchen (Treppentarif), Veranlagungszeitraum 2013:
25 Prozent bis 8.590 Euro
30 Prozent bis 12.220 Euro
40 Prozent bis 20.370 Euro
45 Prozent bis 37.330 Euro
50 Prozent: 37.330 Euro und mehr
Der steuerbare geldwerte Vorteil eines Firmenwagens wird mit mindestens 1.230 Euro veranschlagt.
Frei- und Höchstbeträge
Nachstehend eine Auswahl neuer Freibeträge und Höchstbeträge für absetzbare Lasten für das Veranlagungsjahr 2013
Freibeträge
Steuergrundfreibetrag: 6.990 Euro
Kinderfreibeträge: 1.490 Euro für 1 Kind; bei zwei Kindern: 3.820 Euro.
Sparerfreibetrag (Zinsbetrag auf Sparkonten, der von der Quellensteuer befreit ist): 1.880 Euro
Steuerlich absetzbare Höchstbeträge
Hypothekenzinsen, Kapitalabschreibungen und Lebensversicherungsprämien: 2.260 Euro.
Pensionssparen: 940 Euro
Dienstleistungsschecks: 2.720 Euro
Dachisolationen: 3.010 Euro
Einbruch- oder Brandschutz: 750 Euro
Fahrtkosten Wohnsitz-Arbeitsplatz: 380 Euro.
Keine Umweltabgaben mehr
Am 1. Januar 2013 wurde die Umweltabgabe auf Wegwerfkameras, Verpackungen für Tintenpatronen, Batterien, Leim und Auflösungsmittel abgeschafft.
Neuauflage der Steueramnestie
Bis 31. Dezember 2013 haben Steuerflüchtlinge die Möglichkeit, Kapitaleinkünfte, die sie nicht beim belgischen Fiskus angegeben haben, zu „regularisieren“, indem sie sie in Belgien versteuern und eine Geldbuße in Höhe von 15 Prozent zahlen.
Energiepreise wieder aufgetaut
Die Energiepreise sind wieder frei. Am 1. April 2012 waren die Strom- und Gaspreise nach einem Beschluss der belgischen Regierung eingefroren worden. Mehrere Anbieter versprechen aber ihre Preise zu senken: Electrabel will mit seinem Strompreis bis zehn Prozent unter dem eingefrorenen Tarif gehen und mit seinem Gaspreis bis 16 Prozent. Auch EDF Luminus will seine Preise senken: Die Gaspreise würden vollends von der Entwicklung der Mineralölpreise losgekoppelt. Abzuwarten bleibt, ob die Energieversorger ihre Versprechen halten.
Lohnstopp
Keine kollektiven Lohnerhöhungen in den Jahren 2013 und 2014, nur Indexanpassungen sind zugelassen. Die Mindestlöhne sind nicht betroffen.
Weniger Arbeitslosengeld für Langzeitarbeitslose
Wer 2013 arbeitslos wird, erhält in den ersten drei Monaten 65 Prozent des zuletzt ausbezahlten Lohns. 2012 waren es 60 Prozent. Dafür wird das Arbeitslosengeld stufenweise anschließend reduziert – bis zum pauschalen Mindestsatz (für Alleinverdiener in einem Haushalt 1.090 Euro, Alleinstehende 916 Euro).
Belgien ist das einzige Land in der EU, das unbegrenzt Arbeitslosengeld auszahlt. In Deutschland wird Arbeitslosengeld I für maximal 24 Monate gewährt (67 Prozent mit Kind oder 60 Prozent ohne Kind des letzten Nettodurchschnittsentgelts – bei einer Obergrenze von 2.215,2 Euro netto in den alten Bundesländern und 1.940,40 Euro in den neuen Bundesländern), dann kommt Arbeitslosengeld II – gemeinhin „Hartz IV“ genannt. In Österreich können Arbeitslose bis zu 52 Wochen Arbeitslosengeld beziehen und zwar in Höhe von 55 Prozent des Nettolohnes.
Autor: Rainer Lütkehus
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