
Von Heide Newson
Dass die hessische Landesvertretung nicht nur mit politischen oder wirtschaftlichen Themen, sondern auch mit Kulturveranstaltungen punkten kann, hat sie jetzt wieder unter Beweis gestellt.
Hessens Europaminister Manfred Pentz, der sich durch den stellvertretenden Leiter der Landesvertretung, Marco Reuter, vertreten ließ, hatte am 15. Juli zu dem Filmabend „Lachende Erben“ mit Heinz Rühmann eingeladen. Und zu lachen gab es viel an diesem denkwürdigen Abend voller Nostalgie und Erinnerungen an eine so ganz andere Zeit.
Der Film spiele im Rheingau, seiner Heimat, einer Gegend voller Lebenslust, und er freue sich auf den heutigen Abend, der nicht durch Politik, sondern Kultur bestimmt werde, so Marco Reuter.
Christiane von Wahlert, Vorstand der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung, in der diese „Oldtimer“ Filme digitalisiert und verwaltet werden, führte in das Filmgeschehen mit dem lustigen Treiben am schönen Rhein ein. Solche Filme seien ein wertvolles Kulturgut. Sie zeigten den Zauber wunderschöner hessischer Drehorte aus dem Jahr 1933, von Assmannshausen, Rüdesheim, Binger Loch, Schloss Boosenburg und den Titan der deutschen Filmgeschichte, Heinz Rühmann, einer der prägendsten und beliebtesten Persönlichkeiten des deutschen Films des 20. Jahrhunderts. Wer kennt nicht „Die Feuerzangenbowle“, der bis heute Kultstatus genießt, oder den „Hauptmann von Köpenick“ – Filme, die untrennbar mit seinem Namen verbunden sind.
Bei dem Heinz Rühmann-Film „Die lachenden Erben“, einer turbulenten Komödie aus dem Jahr 1933, geht es um ein ungewöhnliches Testament und die Gier der Verwandtschaft. Nach dem Tod des reichen und kauzigen Sektfabrikanten Bockelmann versammelt sich die Verwandtschaft, die es nur auf das Erbe abgesehen hat, gespannt zur Testamentseröffnung. Doch die Überraschung ist groß und die Empörung noch größer, als bekannt wird, dass Bockelmanns Neffe Peter Frank (gespielt von Heinz Rühmann), der uneigennützig im Weingut seines Onkels gearbeitet hatte, als Universalerbe eingesetzt wurde. Allerdings gibt es eine pikante Bedingung: Peter, ein bekennender Liebhaber des Weins, darf einen Monat lang keinen Tropfen Alkohol trinken. Und diese Klausel sehen seine gierigen Verwandten als ihre große Chance. Mit verrückten Methoden versuchen sie ihn zum Trinken zu animieren und zu überlisten. Nach vielen lustigen Verwicklungen, humorvollen Intrigen der Verwandtschaft, Rivalitäten zwischen zwei Firmen, bei der sich Peter in Gina verliebt, endet alles, wie es sich die Zuschauer wohl gewünscht haben – mit einem „Happy End”.
Dem wahrlich unpolitischen, humorvollen und harmlosen Film war während des Nationalsozialismus allerdings kein „Happy End“ beschieden. Der Film, so Christiane von Wahlert, sei am 21.Februar 1933 geprüft und freigegeben worden, nach einer erneuten Prüfung am 20. März 1933 aber mit einem Jugendverbot versehen, und am 1.Oktober 1937 von der (Nazi-)Filmprüfstelle ganz verboten worden.
Die genauen Gründe für das Verbot wurden damals nicht explizit genannt. Aber die Vermutung lag nahe: Max Ophüls, Regisseurs des Films, war Jude. Kurze Zeit nach dem Verbot des Films flüchtete er vor den Nazis in die Niederlande und später in die USA. Filme, die nicht der nationalsozialistischen Ideologie entsprachen oder von Künstlern stammten, die als „unerwünscht“ galten, wurden nach und nach verboten oder von der Leinwand verbannt.
Heute ist der Film natürlich nicht mehr verboten, und er kann auf verschiedenen Wegen angeschaut werden. Aber diesen so lustigen Film in der hessischen Landesvertretung und wie in einem Kino mit Popcorn verfolgen zu können, war schon was ganz Besonderes. Und im Anschluss noch die Möglichkeit zu haben, über den Dächern von Brüssel, genauer auf der tollen Dachterrasse der Vertretung, bei strahlender Abendsonne über den Film zu fachsimpeln, war eine Herausforderung – nicht nur für meine Lachmuskeln.







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