1980 wurde der heute 50-jährige Frank Van den Bleeken wegen Vergewaltigung und Mord verurteilt. Seine Verteidiger sagen, er könne seine heftigen sexuellen Begierden nicht steuern und leide im belgischen Strafvollzug schreckliche psychische Qualen. Eine Überweisung an eine Spezialklinik wurde abgelehnt. Nun hat der Häftling vor Gericht erstritten, nach dem Gesetz über Sterbehilfe (2002) mit ärztlicher Hilfe sein Leben zu beenden. Der Fall erregt internationales Aufsehen. Über die menschlichen Fragen hinaus schauen Beobachter kritisch auf den belgischen Strafvollzug und die oft überfüllten Gefängnisse. Mehr dazu hier:
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