Im Rahmen der Verhandlungen zum Verbleib Großbritanniens in der EU sind durch den Europäischen Rat (Vertretung der Mitgliedstaaten) am Wochenende mehrere Vereinbarungen getroffen worden, die der ostbelgische Europaabgeordnete Pascal Arimont (CSP-EVP) äußerst kritisch beurteilt. Dies gilt insbesondere für die Beschlüsse, die die Auszahlung des Kindergeldes in andere EU-Mitgliedstaaten betreffen. So soll es EU-Ländern, die Kindergeld in andere EU-Länder überweisen müssen, künftig erlaubt werden, die Zahlungen an die dortigen Lebenshaltungskosten anzupassen. Neben Großbritannien sympathisiert auch Deutschland mit einem solchen System.
„Insbesondere im Sinne der vielen Grenzgänger, die in Belgien leben und in Deutschland oder Luxemburg arbeiten, warne ich eindringlich vor jeder weiteren Einschränkung des Anti-Diskriminierungs-Gedankens. Auch wenn der vorliegende Beschluss voraussetzt, dass der EU-Ausländer und sein Kind in zwei verschiedenen Mitgliedstaaten leben müssen, bleibt der Grundgedanke problematisch. Eine Zwei-Klassen-Gesellschaft darf es in der EU nicht geben. Wir müssen als Europäisches Parlament sehr genau darauf achten, dass es dadurch langfristig nicht zu einer Benachteiligung der vielen Grenzgänger auch in Ostbelgien kommen wird, die ihr Kindergeld und weitere soziale Leistungen aus einem anderen Mitgliedstaat beziehen“, erklärt Pascal Arimont zum Hintergrund der Beschlüsse. Die Anzahl an Berufspendlern und Grenzgängern ist in Ostbelgien besonders groß: Täglich passieren insgesamt mehr als 10.000 Menschen für ihre Arbeit die Grenzen (3.300 Menschen nach Luxemburg und 6.100 nach Deutschland).
Die neue Regelung zum Kindergeld soll den Plänen zufolge bis 2020 nur für Neuanträge gelten. Danach können die Staaten diese Regelung auf alle Zahlungen anwenden – und dies soll für alle EU-Staaten gelten, nicht nur für Großbritannien. Auch Deutschland zeigte sich im Anschluss des Gipfels interessiert an der Umsetzung einer solchen Regelung.
Pascal Arimont wird die Kommission mit den konkreten Situationen der Grenzgänger vor Ort konfrontieren. Hier stellt sich u.a. die Frage nach der rechtlichen Lage bei Verbleib nur eines Elternteils in einem anderen Mitgliedstaat oder die Frage der Opportunität der neuen Regelung angesichts der geringen Unterschiede zwischen den Lebenshaltungskosten in Belgien, Deutschland, Luxemburg oder den Niederlanden.
„Die Ergebnisse des letzten Gipfeltreffens der Staatschefs stimmen mich alles andere als optimistisch. Durch die Verhandlungen zum Verbleib Großbritanniens in der EU wird der intensiveren Zusammenarbeit, die wir in Europa angesichts der riesigen Herausforderungen so dringend brauchen, eine weitere Absage erteilt. Ich befürchte, dass hier Tür und Tor geöffnet wurde für weitere Sonderregelungen für andere Mitgliedstaaten. Das wird die Zusammenarbeit in der EU in Zukunft weiter behindern. Wir brauchen in Europa genau das Gegenteil, nämlich eine Koalition der Willigen, die zur weiteren Integration steht und diese auch selbstbewusst ausführt“, so Arimont abschließend.
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