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Belgien federt Anstieg der Energiepreise etwas ab

Von Michael Stabenow.

Der Blick auf die Strom- und Gasrechnungen ist auch in Belgien derzeit alles andere als ein Vergnügen. Die Energieregulierungsbehörde Creg schätzt, dass sich der steile Anstieg der Öl- und vor allem Gaspreis für durchschnittliche Haushalte in diesem Jahr auf Mehrkosten von mehr als 700 Euro summieren dürfte. Und es könnte noch schlimmer kommen. Immerhin hat die Regierung nun eine Reihe von Entlastungen beschlossen. Sie dürften jedoch nicht viel mehr als der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein sein.

Es gehe darum, „die Kaufkraft in einem schwierigen Moment zu schützen und zu stärken“, sagte Premierminister Alexander De Croo bei der Erläuterung des von der „Vivaldi“-Regierung in einer Nachtsitzung vereinbarten Kompromisses. Vorausgegangen waren wochenlange zähe Verhandlungen im Kreis der sieben Koalitionspartner.

Schließlich verständigten sie sich insbesondere auf folgende Entlastungen: eine vom 1. März bis 1. Juli befristete Senkung der Mehrwertsteuer auf Elektrizität von 21 auf sechs Prozent; eine „Heizprämie“ von 100 Euro für alle Haushalte; eine Verlängerung des einkommensschwachen Menschen – rund 20 Prozent aller Haushalte – gewährten „Sozialtarifs“ um drei Monate bis zur Jahresmitte. Dies entspreche Entlastungen in Höhe von 1,1 Milliarde Euro. „Wir geben die Mehreinnahmen aufgrund höherer Energiepreise in vollem Umfang an die Haushalte zurück“, sagte Finanzminister Vincent Van Peteghem.

Dass es keinen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Erdgas geben soll, wird damit begründet, dass die „Heizprämie“ von 100 Euro gerechter sei. Davon könnten auch Haushalte profitieren, die, was für Wallonien stärker als für die übrigen Landesteile gelte, Ölheizungen hätten, sagte Van Peteghem. An das Stromnetz seien dagegen alle Haushalte angeschlossen, so dass niemand von der „Heizprämie“ ausgeschlossen werde. Der Betrag von 100 Euro soll automatisch von der Stromrechnung abgezogen werden.

Unter dem Strich kommen auf Durchschnittshaushalte in den kommenden Monaten Entlastungen von 165 Euro zu: Davon entfallen 100 Euro auf die „Heizprämie“ sowie 65 Prozent auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Elektrizität. Im März will sich die Regierung über weitere mögliche Entlastungen beugen. So ist im Gespräch, eine Art „Stoßdämpfer“ bei den Abgaben auf Gas einzuführen, um auf Preisschwankungen in beiden Richtungen reagieren zu können. Als Vorbild gilt das für Diesel und Benzin bereits eingeführte „Klicksystem“. Dabei gibt der Staat bei einem übermäßigen Preisanstieg Mehreinnahmen durch niedrige Abgaben an die Verbraucher zurück. Bei stark sinkenden Preisen werden die Abgaben erhöht.

Nicht in direktem Zusammenhang mit dem steilen Anstieg der Energiepreise steht eine weitere jetzt getroffene Entscheidung der Vivaldi-Koalition. So soll eine aus dem Jahr 1994 stammende Krisenabgabe schrittweise abgebaut werden. Dies werde für Menschen mit einem Bruttoeinkommen von monatlich 3500 Euro mit einer Entlastung um 100 Euro einhergehen. Hinzu kommt eine höherer Schwellenwert für den sogenannten Arbeitsbonus. Arbeitsminister Frank Vandenbroucke rechnete vor, dass die Einkommensobergrenze für die Gutschrift auf monatlich 2843 Euro steigen werde, was netto einem Einkommensplus von 153 Euro gleichkomme. De Croo hob zudem positiv hervor, dass der gesetzliche Mindestlohn am 1. April von zuletzt 1691 auf 1800 Euro anwachsen werde.

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