Wirtschaft

Alle Jahre wieder – die lästige Einkommenssteuererklärung

Von Rainer Lütkehus.

Anfang Juni bekommt man sie in einem A3-Briefumschlag: die Aufforderung zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung, die bis spätestens Ende Juni zum letzten Arbeitstag des selben Monats beim Scanning-Dienst des belgischen Finanzamts eingegangen sein muss. Man nimmt sich vor, die lästige Bringschuld rechtzeitig zu erfüllen. Das ist aber nicht einfach, wenn man, wie ich, selbstständig ist und andere Aufgaben erledigen muss, um sein Geld zu verdienen und sich keinen Steuerberater leisten kann. Ich hab‘s rechtzeitig hinter mich gebracht. Letzter Abgabetermin war der 28. Juni.

Eigentlich müsste ich wissen, wie es geht, denn ich habe es ja schon viele Jahre vorher gemacht. Trotzdem ist es immer wieder eine Herausforderung für mich, die mich einen guten halben Tag kostet. Das Problem ist, dass man alle Angaben kodieren muss, damit sie maschinell gelesen werden können und es die Steuerprüfer einfach haben. Dafür muss man die für einen selbst zutreffenden Codes aus den zwei vorbereitenden Dokumenten mit über 500 Codes heraussuchen. Code 1001-66 zum Beispiel, wenn man ledig, geschieden oder vom Partner getrennt lebt. Diesen Code muss man auf dem Formular („Grilles à cocher) eintragen und in den zehn Kontrollkästchen daneben ein Kreuz machen. Für Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit gilt Code 1650-96. In die Kontrollkästen daneben muss man den Betrag eingeben, den man im Vorjahr eingenommen hat, in die Kontrollkästen neben Code 1656-90 die Summe der im letzten Jahr geleisteten Sozialversicherungsbeiträge.

Die französisch-sprachige Wirtschaftszeitung L‘Echo schrieb im April, dass die diesjährige Steuererklärung noch komplizierter geworden sei, weil weitere Codes hinzugekommen seien. Zum Glück betrafen die mich nicht.

Mal sehen, was die Steuerprüfer berechnen. Billig wird‘s wohl nicht, denn das Königreich ist kein Steuerparadies für natürliche Personen, sondern ein Hochsteuerland. Das zeigt die folgende Steuertabelle mit ihren progressiven Steuersätzen.

Steuerzahljahr 2019, Veranlagungszeitraum 2018

„Exercise d’imposition 2019, revenus de 2018“, Artikel 130 des Code des impôts

25% 1 ct bis 12.990 €

40% 12.991 € bis 22.290 €

45% 22.291 € bis 39.660 €

50% > 39.661-€

Quelle: Moniteur Belge.
Foto: https://www.topcompare.be/fr/blog/declaration-impots

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