Von Christine Seeber.
Grundsätzlich gilt, dass das von Gemeinde zu Gemeinde verschieden ist. Festgelegt ist es im “Règlement général de Police”, und das weicht natürlich in Belgien von Gemeinde zu Gemeinde ab. Generell kann man sagen, dass der Eigentümer eines Hauses oder einer Liegenschaft den Schnee auf dem Trottoir vor seiner Immobilie wegräumen muss. In manchen Gemeinden (bsp. Charleroi, Leuven) reicht ein genügend breiter Streifen aus, um eine sichere Passage für die Fußgänger und die Rollstuhlfahrer zu ermöglichen.
In anderen Gemeinden (Brüssel) müssen es mindestens 1,50 m sein, in Liège genügt 1 m. Verpflichtet dazu sind eben die/der Eigentümer oder die/der Mieter des Erdgeschosses, oder die /der Concierge, oder die/der VerwalterIn oder sonstige mit diesen Pflichten betraute Personen. Im Zweifelsfall ist es eine solidarische Haftung. Wichtig ist, dass ich von der Gefahrensituation Kenntnis haben und in der Lage sein muss, den Schnee zu entfernen. Bin ich bsp. auf Urlaub, dann gilt das nicht für mich.
Dieser Streifen sollte schnee- und eisfrei und sicher nutzbar sein. Das heisst, der Schnee ist wegzuräumen ohne die Abflüsse zu verstopfen. Aber wohin damit ? Auch hier geben die RGdP Auskunft. Normalerweise sollte er nicht störend entlang der Straße abgelagert werden und eine Verbindung vom Eingang zur Straße muss offen gelassen werden.
Muss ich auch “salzen”?
Oder den Gehsteig rutschsicher machen? Grundsätzlich ja! In den meisten Gemeinden ist die sparsame Verwendung von Salz als Enteiser erlaubt. Sinnvollerweise kann man auch Asche oder Sägemehl verwenden, das man dann auch leicht zusammenkehren und entsorgen kann, sobald es wieder wärmer wird.
Die Passanten müssen im Gegenzug vorsichtig sein und ein der Situation angemessenes Verhalten an den Tag legen. Läuft jemand zum Bus oder rutscht er aus Jux und Tollerei über den Gehsteig und kommt dabei zu Fall, treffen mich keine Entschädigungspflichten.
Schadenersatzansprüche
Bei Schäden aufgrund unterlassener Schneeräumung kann es zu Schadenersatzansprüchen des Verunfallten kommen, die bei einem Verschulden meinerseits normalerweise von meiner Haftpflichtversicherung getragen werden. Hab ich keine, so kann es zu einem teuren Handkuss kommen.
Daher: Gehsteig vor meinem Haus oder Appartement bei Schneefall oder Eisesglätte sicher begehbar halten oder jemanden mit diesen Arbeiten beauftragen und eine Haftpflichtversicherung abschliessen, die zur Not einspringen kann. Dann kann frau/man den Winter sorgenfrei geniessen.
Von Christine Seeber, Your Way Boutique real estate
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