Demonstranten versammelten sich am Abend des 22. Februar vor dem Rostocker Rathaus unter dem Motto “Rettet Schorsch” und zogen mit Taschenlampen zum Stadthafen, um Licht in das Dunkel um die geplante Verschrottung der “Georg Büchner” zu bringen, wie die Ostsee-Zeitung berichtete.
Das in Belgien gebaute Schiff, das früher “Charlesville” hieß und im Linienverkehr zwischen Antwerpen und Belgisch-Kongo verkehrte, war 1967 an die Seereederei Rostock der DDR verkauft worden. Es befuhr die Route nach Kuba und Mexiko und war schließlich Ausbildungsschiff. Bis Ende 2012 diente es in Rostock als Hotel und Jugendherberge. Seitdem steht es leer. Das Betreten ist verboten.
Pleite des Eigentümers?
Der Vorstand des Förderverein “Traditionsschiff Rostock”, seit 2001 Eigentümer des Schiffes, hat am 20. Februar beim zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Insolvenz gestellt. Wie die Ostseezeitung schreibt, habe er die “Notbremse gezogen”, um nicht weiter für die Instandhaltung des Schiffes aufkommen zu müssen. Die nächsten Liegekosten werden Ende Februar fällig.
Für Sybille Bachmann vom “Rostocker Bund” würde sich der Verein mit einer Insolvenz “aus der Verantwortung ziehen und zugleich auf die Insolvenzmasse spekulieren”. Nach ihrer Auffassung würde bei einem Verkauf des Schiffes der Erlös der Stadt gehören. Sie habe doch das Schiff für einen Euro dem Verein überlassen und für rund eine Million Euro saniert.
Geplante Sanierung durch Schiffsverkauf?
Der Förderverein wollte 2012 das Schiff verkaufen und von dem Erlös eine neue Herberge im Hafengebiet bauen. Die Bürgerschaft, das Kommunalparlament der Hansestadt Rostock, verzichtete im Dezember 2012 auf das städtische Vorkaufsrecht an dem Schiff. Der Verein beschloss den Verkauf. Wie es hieß, sollte die Georg Büchner seefest gemacht und von dem Käufer nach Klaipeda (Litauen) geschleppt und verschrottet werden. Wer der Käufer war, wollte der Eigentümer nicht sagen. Auch der Rostocker Hafenkapitän gab den Namen nicht preis.
Incognito, doch anwaltlich vertreten
Im Januar wurde das Schiff abgedichtet und seetüchtig gemacht. Im Februar bestätigte die Ostsee-Zeitung, ein russischer Unternehmer mit Adresse auf den Seychellen habe das Schiff gekauft und wolle dafür 900 000 € bezahlen. Geld sei bereits geflossen, und davon sei die Firma “Baltic Taucher” für die Arbeiten am Schiff bezahlt worden. Der Kaufvertrag solle hinfällig sein, wenn das Schiff nicht bis zum 31. Januar übergeben werde. Nach Gerüchten hieß es aber, eine Fristverlängerung sei möglich. Für den “unbekannten” Käufer meldete sich die Hamburger Anwaltskanzlei Schwenke und Partner. Ohne Kommentar.
Missachtung des Denkmalsschutzes
Die Sache hatte einen Haken: Die Georg Büchner steht auf der Rostocker Denkmalsschutzliste und darf nicht aus dem Hafen entfernt oder gar verschrottet werden. Eine Begehung des Schiffes durch Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern und der Stadt mit Vertretern des Eigentümers und externen Sachverständigen am Januar 23. Januar hatte ein eindeutiges Ergebnis: Das Schiff hat nach wie vor Denkmalwert und ist deshalb geschützt. Nach dem Denkmalschutzgesetz des Landes ist der Eigentümer verpflichtet, das Schiff “im Rahmen des Zumutbaren” zu erhalten. Unzumutbar sei die Verpflichtung nicht, weil “gegenwärtig Dritte die Übernahme des Schiffes zwecks Erhalt” prüften.
Flämische Rettungsaktion
Diese “Dritten” haben sich seit langem aus Belgien dafür eingesetzt, das Schiff, das zum “Maritimen Erbe” gehört, von Rostock aus nach Belgien zurückzuführen, wo es in Hoboken bei Antwerpen gebaut wurde. Es ist nicht nur das letzte Schiff der früheren “Paketboot-Klasse”, sondern auch das letzte existierende, in Belgien gebaute Hochseeschiff. Michael Bednorz, Leiter des Landsdenkmalamtes Mecklenburg-Vorpommern, stellt klar, der Denkmalstatus des Schiffes gelte für jeden Schiffseigentümer, ebenso die “Erhaltungspflicht”. Der Eigentümer müsse “bekannt sein, damit die Behörden absehen könnten, ob er für den Erhalt des Denkmals sorgen” könne. Er fordert die belgischen Interessenten auf, die “Kräfte zu bündeln und ein Konzept zum Erhalt des Denkmals zu erarbeiten”.
Rückholaktionen
Seit den achtziger Jahren gab es Versuche, das Schiff nach Belgien zurückzuholen. Dies scheiterte an dem geforderten Preis von 450 000 Euro. Besondere Energie entwickelte der Verein “Maritiem Erfgoed Vlaanderen” unter seinem rührigen Präsidenten, dem Antwerpener Seerechtler Prof. Eric Van Hooydonk. Er hatte das Schiff in einer britischen Seefahrtszeitung wiederentdeckt.
Der Anwalt besuchte mit einer Delegation Rostock und ging wegen des Kongoschiffs in Antwerpen an die Öffentlichkeit. Nach seinen Worten haben sich zwei private Investoren schriftlich bereit erklärt, die Georg Büchner nach Belgien zu holen, sie zu übernehmen und in das Schiff zu investieren. Zu mehr als sechzig Organisationen, die die Rettungsaktion aus Flandern unterstützen, gehört auch die “Vlaamse Vereniging vor Industriële Archeologie”. Sie hat sich ebenfalls an die Behörden in Deutschland gewandt und positive Reaktionen erhalten.
Flandern und Antwerpen
Der zuständige flämische Minister Geert Bourgeois nimmt inzwischen eine deutlich günstigere Haltung gegenüber dem Schiff ein. Nach Anfragen im Parlament und einer Ausschussdebatte im Januar 2013 steht fest, dass die flämische Regierung Zusagen von den deutschen Stellen erhalten hat, dass das Schiff weder aus dem Hafen entfernt noch verschrottet wird. Bis zu 80 % Subventionen sind möglich, wenn das Schiff nach Flandern geschafft wird und einen belgischen Eigner hat. In Antwerpen hat aber der Bürgermeister Bart De Wever wissen lassen, dass für das Kongoschiff im Haushalt der Stadt kein Geld vorhanden sei. Auch einen Standplatz gibt es nicht.
Die Akteure des Hafenkrimis
Seltsam wirkt das Zusammenspiel zwischen Rostock, Denkmalschutzbehörde, Trägerverein und Hafenkapitän. 2012 wurde kein Antrag auf Streichung des Schiffs von der Denkmalsliste gestellt. Deshalb konnten die Landesbehörde auch nicht reagieren. Der aus nur wenigen Personen bestehende Förderverein, in dem der Leiter des Rostocker Denkmalschutzes Stellvertretender Vorsitzender ist, beschloss den Verkauf des Schiffes. Das war bei einem Objekt, das als Denkmal geschützt war, rechtlich nicht möglich. Die Stadt soll dem Verein bei der Suche nach einem Makler für den Verkauf geholfen haben! Der “Verkauf” erfolgte an einen Unbekannten mit einer Briefkastenadresse auf den Seychellen. Der Hafenkapitän kannte seinen Namen, weigerte sich aber, ihn vor dem Abschleppen des Schiffs auf die hohe See publik zu machen.
Fristen für das Abschleppen, die “Gültigkeit” des Kaufvertrages, die Einreichung von Projekten für das Schiff tauchten in den Medien auf und verschwanden wieder. Und jetzt will der Förderverein in die Insolvenz gehen. In der Hoffnung, dass der Insolvenzverwalter das Schiff, das als Vereinseigentum zur Insolvenzmasse gehört, verkaufen? Weil es als Denkmal bisher nicht verkauft werden durfte und der Denkmalschutz für einen insolventen Eigentümer nicht zumutbar ist? Fragen über Fragen.
Hoffentlich kommen bald die guten Antworten aus Belgien, damit das Schiff gerettet und in seine Heimat zurück geschleppt werden kann.
Autor: Jan Kurlemann
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