Von Walter Grupp.
Die Zeiten, in der die gesetzliche Rente als Einkommensquelle für den Lebensabend langte, sind vorüber. Für viele gilt nur noch „mehr sparen und länger arbeiten“. Zwar werden im Juli die Renten in Deutschland um zwischen 4 und 5% erhöht. Belgien hat bereits 2% aufgestockt. Der Abstand zwischen Arbeitseinkommen und Renteneinkommen nimmt aber weiter zu.
Desolat wird es, wenn auch noch das Finanzamt tüchtig mitverdienen will.
Waren früher Renten in Deutschland steuerfrei, wird seit 2005 der zu versteuernde Rentenanteil für neue Rentner mit jedem Jahr größer. Im Hochsteuerland Belgien zahlt man allerdings seit jeher auf die volle „pension“ Steuer. Auch die Rente mit 67 ist beschlossene Sache. In Deutschland wird das Rentenalter stufenweise angehoben. Seit 2012 um einen Monat jedes Jahr, in Belgien in zwei Etappen bis 2031. Ist man endlich im Ruhestand angekommen, haben Empfänger deutscher Renten, die in Belgien leben, oft schon bittere Erfahrungen gemacht. Es flatterten Steuerbescheide oft rückwirkend über mehrere Jahre vom deutschen Finanzamt ins Haus. Damit war das Maß für so manchen richtig voll.
Das Doppelbesteuerungs-abkommen
Wer in Belgien wohnt, zahlt normalerweise dort auch seine Steuern. Eine Ausnahme gilt aber für Renten aus gesetzlichen Rentenkassen – so von der Deutschen Rentenversicherung oder den Versorgungswerken. Für Leistungen von solchen „hoheitlichen“ Zahlstellen bleibt der deutsche Fiskus zuständig – genau das Finanzamt Neubrandenburg, bei dem die Zuständigkeit für die Auslandsrentner zentralisiert ist. Die deutsche Zuständigkeit ist im Deutsch-Belgischen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Art. 19 Abs. 3 geregelt. Ruheständler mit solchen Bezügen haben den Status eines „beschränkt Steuerpflichtigen“. Das hört sich nach Vergünstigung an, ist es aber nicht.
Einem Rentner in Deutschland steht normalerweise ein Grundfreibetrag von 8 652 € (2016) zu. Einem Verheirateten sogar das Doppelte. Dafür ist nicht einmal eine Steuererklärung abzugeben. Dazu gilt das günstige Ehegattensplitting. Einem Auslandsrentner werden solche Vergünstigungen so ohne weiteres nicht gegönnt. Er muss seine Rente ab dem ersten Euro versteuern. Umso mehr gilt es für die Senioren daher abzuchecken, ob Ausnahmen von dieser ungünstigen Regel in Frage kommen, so z.B. wenn neben der deutschen Rente keine nennenswerten anderen Einkünfte in Belgien vorhanden sind.
Die 90-Prozent-Hürde
Wer den Nachweis liefern kann, dass 90% seiner Einkünfte im Jahr der deutschen Einkommensteuer unterliegen, wird behandelt, wie seine Altersgenossen mit Sitz in Deutschland – so § 1 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes. Dafür muss aber in Neubrandenburg ein Antrag gestellt werden. Die Einreichung des im Internet (www.formulare-bfinv.de) abrufbaren normalen Steuerformulars für „unbeschränkt Steuerpflichtige“ genügt.
Nun wird man seinen Lebensabend nicht wegen der Sonne oder der niedrigen Lebenshaltungskosten in Belgien verbringen. Viele sind hängengeblieben, weil sie von Ihrem Arbeitgeber ins Königreich versetzt wurden oder weil bessere Berufsaussichten reizten. Dann hat man im Zweifel eine zweite Rente in Belgien erworben. Diese unterliegt aber nicht den deutschen sondern den belgischen Steuern. Dann wird es schwierig mit der 90% Hürde.
Die Freibetragshürde
Eine weitere Ausnahme gilt, wenn das Einkommen in Belgien, das dort versteuert wird, unter dem deutschen Freibetrag liegt. Also unter 8 652 € (2016). Nicht mitgezählt wird aber, was auch in Deutschland steuerfrei wäre. So ist ein Anteil an der Rente in Deutschland steuerfrei.
Der steuerfreie Rentenanteil wird für die Neurentner mit jedem Jahr kleiner.
Alle, die bis Ende 2005 in Rente gingen, müssen die Hälfte der gesetzlichen Rente versteuern. Das bleibt so für den Rest des Lebens. Wer aber in 2006 in Rente ging, muss, so lange er lebt, bereits 52% seiner Rente versteuern. So erhöht sich der zu versteuernde Rentenanteil für jeden der späteren Jahrgänge um 2%. Und das bis 2020. Danach steigt er jedes Jahr nur noch um 1%. Bis 2040. Ab dann sind alle Neurentner zu 100% steuerpflichtig.
Wer dieses Jahr in Rente geht, zahlt bereits auf 72% seiner Rente Steuern. 28% bleiben aber für immer steuerfrei. Rentenerhöhungen werden allerdings stets voll versteuert. Das gleiche gilt auch für Witwen-, Waisen- und Erwerbsminderungsrenten.
Diese Formel ist jetzt auch auf die belgische Rente, die von einem Sozialversicherungsträger kommt, anzuwenden. Der steuerfreie Anteil bleibt stets unberücksichtigt. Auch wenn die belgische Rente also etwas über dem Freibetrag läge, kann man die Hürde dennoch nehmen.
Bescheinigung des Finanzamts nötig
Um nachzuweisen, dass man mit seinen belgischen Einnahmen unter 10% bzw. unter dem Betrag des deutschen Grundfreibetrags liegt, wird eine Bescheinigung vom belgischen Wohnsitzfinanzamt verlangt. Die Vorlage des belgischen Steuerbescheids reicht aber aus. Denn wer immer seinen Alterssitz in Belgien hat, muss in der Regel sämtliche Einkünfte dem belgischen Finanzamt gegenüber noch einmal erklären. Egal aus welchem Land die Einnahmen stammen oder welchen Hintergrund sie haben (sog. Welteinkommen).
Mit diesen Angaben errechnet das Finanzamt dann auch den ggf. anzuwendenden sog. Progressionsvorbehalt oder die belgische Gemeindesteuer.
Belgien verdient immer mit – der Progressionsvorbehalt.
Zwar darf Belgien auf eine gesetzliche deutsche Rente keine Steuern verlangen. Diese sollen ja in Deutschland bleiben. Der belgische Fiskus lässt aber nichts aus. Wer immer belgische und deutsche Einnahmen hat, muss damit rechnen, dass er in Belgien auf sein belgisches Einkommen wenigstens einen höheren Steuersatz zahlen muss als der Rest der Belgier. Das DBA erlaubt, den Steuersatz zu verlangen, der gelten würde, wenn alles in Belgien verdient worden wäre. Also inklusive der deutschen Rente. Dieser Steuersatz ist oft viel höher (Progressionsvorbehalt). Es gibt nicht viele Fälle, die der deutschen Steuer unterliegen, wenn man in Belgien wohnt. So etwa noch Mieteinnahmen, wenn sie aus einer in Deutschland liegenden Immobilie herrühren.
Hat der Ruheständler noch eine Zusatzversorgung – so z.B. eine Betriebsrente von einem privaten Unternehmen oder eine Riesterrente, wird aber darauf die normale belgische Steuer erhoben.
Riesterrente
Man muss recht alt werden, damit eine Riesterrente Gewinne abwirft. So etwa Bank- oder Fondssparpläne, private Rentenversicherungen, Direktversicherungen und andere zertifizierte Formen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Steuern, aber auch die Kommissionen der Vermittler manchmal nicht nur die Zulagen und Zinsen, sondern sogar einen Teil des Kapitals wieder aufzehren. Diese Erträge sind in Belgien zu versteuern. Womöglich kommt entgegen, dass Belgien bei der Steuer auf Vermögensanlagen großzügiger ist als Deutschland.
Die staatliche Förderung der Riesterrente durch Deutschland, also die Zulagen, musste man in der Vergangenheit zurückzahlen, wenn man ins Ausland ging. Wer aber innerhalb des EU – Raums, also z.B. nach Belgien umgezogen ist, darf alles dennoch behalten. Das hat der Europäische Gerichtshof so entschieden.
Gemeindesteuer
Auch wenn für Renten die deutsche Steuerhoheit gilt, dürfen belgische Gemeinden dennoch Ihren Tribut verlangen. Das kann auch nicht anders sein. Denn wer in Belgien wohnt, der nutzt die Infrastruktur seiner Gemeinde, die kostet. Aber auch in Deutschland kommt ein Teil den Gemeinden zugute. Deren Dienste nützen dem in Belgien lebenden Ruheständler aber wenig. Daher war ein Zusatzabkommen zum DBA notwendig (vom 5. November 2002). Die belgischen Gemeinden und Agglomerationen dürfen danach zur Deckung Ihrer Kosten ihre eigenen Steuern auch weiterhin vom Rentner fordern. Normalerweise werden diese in Belgien als Prozentsatz von der belgischen Einkommenssteuer erhoben. Abhängig von der Gemeinde bzw. dem Ballungsgebiet liegt sie zwischen 6 und 9%. Dieses Abkommen sieht aber vor, dass dann von der in Deutschland fälligen Steuer 8% abgezogen werden dürfen.
Das ist billig und recht.
Um diese belgische Steuer für die Gemeinde und das Agglomerat feststellen zu können, nimmt der belgische Fiskus die deutsche Rente und rechnet darauf fiktiv die belgische Einkommenssteuer aus. Von diesem Betrag verlangt dann z.B. Wezembeek-Oppem 7,5% als Gemeindesteuer (zum Steuersatz für die anderen Gemeinden: http://finances.belgium.be/sites/default/files/downloads/taux-taxe-communale-2015.pdf ).
Wohnsitz in Deutschland aktivieren
Wer all diesen Fragen um die beschränkte Steuerpflicht aus dem Weg gehen will, könnte sich noch fragen, ob er nicht noch eine alte Bleibe bzw. einen Wohnsitz in Deutschland hat oder wieder aktivieren kann. Wer sich dann nur vorübergehend in Belgien aufhält, dem stehen alle deutschen Vorzüge sowieso offen. Dann bekommt er in Deutschland per se den günstigeren Status als unbeschränkt Steuerpflichtiger.
Wer dann allerdings eine 2. Residenz bei einer Gemeinde in Belgien anmeldet, muss damit rechnen dass er im Zweifel auch dafür zu einer besonderen Steuer herangezogen wird – bis zu rund 1000 € und mehr im Jahr, abhängig von der Gemeinde.
Die Rente im Vergleich
Rentner mit höheren Bezügen aus der deutschen Rentenversicherung können sich im Vergleich zu Empfängern belgischer Renten noch glücklich schätzen.
Die deutsche Rente orientiert sich streng am Einkommen im Berufsleben. Die Sozialversicherungsbeiträge sind durch einen Höchstbetrag begrenzt. Wer derzeit im Westen monatlich mehr als 6200 €, im Osten 5400 € verdient, zahlt maximal dennoch nur die Beiträge, die sich an diesen Höchstbeträgen ausrichten. Anders in Belgien. Die Beiträge orientieren sich zwar auch nach dem Einkommen, steigen aber unbegrenzt bzw. „ungedeckelt“ mit dem Einkommen. Dennoch ist die Rente für einen Alleinstehenden auf derzeit maximal 2238,71 € in Belgien beschränkt. Die maximale Rente in Deutschland läge zum Vergleich bei etwa 2800 €, die allerdings kaum jemand erreicht. Dafür müsste man bei gleichbleibendem Einkommen und 45 Jahre arbeiten. Jedenfalls bekommt aber ein Besserverdiener in Deutschland für seine Beiträge mehr zurück.
Belgien finanziert mit den höheren Einkommen eine Mindestrente. Damit versucht Belgien, die Altersarmut in den Griff zu bekommen. Die belgische Mindestrente nach voller Karriere liegt derzeit für einen Alleinstehenden bei 1 145,80 €. Auch die deutsche SPD hat sich schon mit einer solchen Forderung nach einer Mindestrente hervorgetan. Die derzeitigen Vorschläge lägen aber im Ergebnis mit nur rund 880 € weit niedriger als in Belgien. Nach Abzug der Kranken- und Pflegeversicherung blieben nur rund 780 € übrig, kaum mehr als die Sozialämter zusammen mit Wohngeld und Heizen zahlen. An dem belgischen Modell könnte sich aber auch Deutschland ein Beispiel nehmen. Wenigstens wäre damit so manchem Kleinstrentner an seinem Lebensabend der Weg zum Sozialamt erspart.
Walter Grupp ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Comptable-fiscaliste agréé IPC
Grupp & Partner
Av. de la Renaissance 1
1000 Bruxelles
walter.grupp(at)grupp-partner.com
Danke für den profunden Beitrag. Die aufgezeigten steuerlichen Fallstricke zeigen damit ein grundsätzliches Problem: man kann in Europa bzw. in der EU als schlicht strukturierter Rentner nicht einfach umziehen, von Ort zu Ort. Man zahlt auch noch drauf, während multinationale Konzerne nicht einmal die Steuern zahlen müssen, die ihrem Umsatz entsprechen = Steuervermeidung durch die bestehenden Gesetze nicht nur möglich sind, sondern vielmehr gefördert werden. Das Belgieninfo zeigt das ganze Elend auf. Schon mit dem bloßen Lesen des Artikels wird klar, “du kannst nicht so einfach umziehen, bei uns (!!!) in der EU. Von wegen “Vereinigte Staaten von Europa”. Selbst Menschen mit einem Mindesteinkommen = kleine Rente werden eingeschnürt, während die Konzerne die gesamte Palette des Steuerrechts ausreizen können.
Es heißt ja auch DOPPELBESTEUERUNGs-Abkommen. Das Finanzamt in Belgien nimmt das wohl wörtlich. Wenn man es genau nimmt, ist es sogar mehr als doppelt.
Mein Mann bezieht eine kleine Rente aus Deutschland, wofür er in Deutschland auch Steuern zahlt. Durch den Progressionsvorbehalt bei der Steuerberechnung in Belgien, bleibt aber von der deutschen Rente kaum noch etwas übrig. Unglaublich !
Und noch immer läßt man Arbeitnehmer in dem Glauben, Geld in die Rentenkasse einzahlen lohnt sich ! Erst wenn man in Belgien Rentner wird, merkt man, dass dies nicht stimmt.
Nun traurig ist es weiterhin, das man sowohl in Belgien (sofern man in Belgien lebt und eine deutsche Rente bezieht) bestraft wird, das man 40 Jahre und mehr, Steuern und Sozial und Rentenbeiträge gezahlt hat, und die nun ohnehin gering ausfallende Renten, diese nochmals versteuert.
Auch wird man kräftig zur Kasse gebeten, wenn eine Altersvorsoge über eine Direktversicherung abgeschlossen hat. Denn nach Ablauf zählt man plötzlich für einen Zeitraum von 10 Jahren, die Krankenkassenbeiträge nach. Auf solchen Ablauf wird man als Betroffener bei Abschluss einer solchen Versicherung, Werder von der Versicherung, noch wie bei mir, von meinem Arbeitgeber, hingewiesen.
Auch zählt der Rentner der eine Betriebsrente zusätzlich bezieht, für diesen Betrag den vollen Krankenkassenbeitrag. Ich zahle heute da 160 Euro mehr an Krankenkassenbeitrag als Rentner.
Leider verstehe ich diese Haltung auch von den deutschen Behörden bzw. zuständige Gerichte nicht! Na ja, die werden vom Staat bezahlt.
Die Renten die nach 40 und 45 Jahren Arbeit gezahlt werden ( Durchschnitt) sind lächerlich.
Eine Lehrerin als Beamte bekommt nach ca 40 Jahren Dienst, 2800 bis 3800 Euro Pension. Eine “Normalo” 850bis 1300 Euro!?
Wann wird das Volk endlich wach???
Oder schläft es weiter und macht bei der nächsten Wahl wieder das Kreuz an der gleichen Stelle!
Bin zu 100% mit dem Beitrag von Frau LEHMANN B. einverstanden. Meine Mutter bezieht eine kleine Rente die ja in Belgien angeblich nicht besteuert wird. Ich habe aber jetzt erst feststellen müssen dass auf eine paar Euro die gesamte Rente praktisch an den belgischen Staat zurückgezahlt wird ! Bei den belgischen Steuerbehörden hat mir geraten AUF DIE DEUTSCHE RENTE ZU VERZICHTEN !!!!!! Leider sehe ich mich gezwungen dies auch zu tun da die Deutsche Rente mit der Belgischen Rente auf dem Steuerzettel zusammengerechnet wird und sie dadurch andere Vorteile verliert. Schlussfolgernd kann ich sagen dass mal wieder nur die Geringverdiener geschröpft werden !
An Herren Grupp erst mal vielen Dank für den guten Artikel zum Renten-DBA-Dschungel Deutschland /Belgien!
Ich hätte mir soviel Sachverstand bei meinem deutschen Steuerberater gewünscht!
Für die Renten aus den gesetzlichen Sozialkassen findet man zumindest eindeutige Regelungen.
Anders liegt es offensichtlich bei privat finanzierten Zusatz-Leistungen.
In 2001 habe ich mich aufgrund der Rentenreform in Deutschland privat mit einer Berufsunfähigkeitsrente (finanziert mit meinem in Deutschland verdientem und versteuerten Nettogehalt- stuerlich geltend gemacht habe ich die Versicherungsprämien weder in Deutschland noch in Belgien) abgesichert. 2006 zog ich privat nach Belgien, arbeitete jedoch weiterhin in Deutschland. Alles war bestens… bis 2011 ein Hirntumor alles veränderte. Mit einigen Einschränkungen habe ich den Hirntumor überstanden, jedoch besteuert der belgische Fiskus meine private Absicherung für diesen Ernstfall in existenzbedrohender Höhe. Ein Skandal, wie ich finde!! Während Deutschland die sinnvolle private Absicherung nur geringfügig nach dem Etragswertverfahren besteuert, langt der belgische Fiskus voll zu und torpediert diese private Absicherung mit so einer hohen Steuerforderung, dass die Absicherung ad absurdum geführt wird. Das kann doch nicht im Sinne Europas und des DBA sein. Hat jemand hierzu eine rettende Idee? Dann bitte gerne bei mir unter gundi-baecker@gmx.de melden.
06.12.2017
Wir Rentner sollten uns aktiv zur Wehr setzen und eine neue Partei, die “Partei der Rentner – für Steuergerechtigkeit und Vernunft” ( PdR ), gründen, um dann als Mehrheitspartei die Gesetzgebung entsprechend zu ändern – insbesondere um eine Änderung des “Kreditgeldsystems” durchzusetzen, welchem der Euro unterliegt (siehe Artikel 123 des EU-Vertrags von Lissabon). Dieses Fiatgeldsystem der privaten Geschäftsbanken (unter Mitbeteiligung der EZB im Euroraum) bedingt eine exponentielle Verschuldung aller EU-Mitgliedstaaten und somit die immer rabiater werdenden Einkommenssteuerforderungen der EU-Regierungen.
Wer meint das wäre eine gute Idee und da mitmachen würde kann sich unter j-meyer@gmx.net melden.
Belgien verdient immer mit – der Progressionsvorbehalt…genauso ist es!
Meine ‘kleine’ Deutsche Rente wird mit der Belgischen Rente zusammengezählt. Die Belgische Einkommensteuer wird dann darauf berechnet, obwohl ich die ‘kleine’ Deutsche Rente in Deutschland deklariere und auch darüber in Deutschland Steuern bezahle.
Das Doppelbesteuerungs-abkommen zwischen Deutschland und Belgien ist totaler Unsinn. Im Grunde genommen bezahle ich 2 x Steuern.
Wie sieht es denn aus, wenn ein deutscher in Belgien lebender Rentner, der seine Rente aus Deutschland erhält, unter der belgischen Mindestrente liegt?
Mit Walter Grupp spricht hier jemand, der aufgrund jahrzehntelanger Erfahrung in Brüssel komplexe Sachverhalte auf den Punkt bringen kann. Ich kann nur empfehlen, auf ihn zu hören.
Ein hochinformativer Beitrag, der vor allem für die Betroffenen sehr wichtige Hinweise und Handlungsempfehlungen enthält. Herr Grupp verbindet hier eine hohe fachliche Kompetenz mit einer nützlichen Praxisorientierung, vielen Dank! Schade nur, dass 60 Jahre nach den Römischen Verträgen (Belgien und Deutschland waren schon damals dabei!) noch immer die beschriebenen bürokratischen Fallstricke existieren …
Bei 220.000 Auslandsrentnern aus deutscher Sicht leben davon nicht alle im Süden, sondern viele bleiben nach dem Arbeitsleben im Ausland auch in “ihren normalen” Ländern wie Belgien.
Da ist es doch schön, wenn man die Verbindung zur Heimat wenigstens über das Finanzamt Neubrandenburg halten kann. 😉
Vielen Dank für die präzise Analyse. Hier zeigt sich, dass fundierte Sachkenntnis und eine verständliche Sprache des Autors Walter Grupp der Schlüssel zum Verständnis komplexer Zusammenhänge ist. Und machen wir uns nichts vor, Komplexität in dieser Frage, sprich unnötige Renten-Bürokratie, gehen weder in Belgien noch in Deutschland einem schnellen Ende entgegen.
Wieder einmal zeigt sich, dass Steuer- und Rentensysteme, sei es in Belgien oder in Deutschland, immer komplexer werden. Statt die Systeme grundsätzlich zu reformieren und den gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen, führt das stetige “herumdoktern” zu immer neuen bürokratischen Auswüchsen.
Vielen Dank für den präzisen Problemaufriss, Herr Grupp.
Wie lange ein solch kompliziertes System wie die Rente aus Beiträgen auf das Einkommen bei fortschreitender Automatisierung und immer mobilieren Biographien noch haltbar ist, ist mehr als fragwürdig. Wahrscheinlich sollte man sich auf eine Grundrente für alle aus dem allgemeinen Stueraufkommen einigen, am besten aus einer erhöhten USt. anstelle der Sozialversicherungsbeiträge, dann zahlen die Roboter auch mit.
Offensichtlich zahlen wir mehr Rentenversicherungs- und Steuerbeamte zum endlosen Hin- und Herrechnen zwischen Steuern und Renten, als das, was wir als Nettorenten im Jahre 2030 noch bekommen werden.
Auf EU-Ebene sollten sich die Mitgliedsstaaten darauf einigen, die im Herkunftsland gezahlten Beiträge einfach dem Land des neuen Lebensmittelpunktes zu überstellen, womit Ansprüche im Herkunftsland nichtig werden. Dann kann der Rentner oder die Rentnerin freier wählen, wo sie leben wollen und welche Steuern sie auf Ihre Rente zahlen wollen. Das ungerechte Zerstückeln zwischen 2 Finanzverwaltungen und Steuersystemen, dem man nur mit einem Rentenberater und einem Diplom in Verwaltungswissenschaften begegnen kann, muss abgestellt werden.
Bleibt zu hoffen, dass der gut recherchierte Artikel “In Belgien mit deutscher Rente” auch bei den derzeit diskutierten Überlegungen der schwarz-roten Koalition über eine Rentenreform in Berlin Beachtung finden.
Dr. Manfred Vohrer
Ehrenmitglied des Europäischen Parlaments
Neben so manch anderen Problemen im Zusammenhang mit Leben im Ausland sprechen Sie ein weiteres Themengebiet an, welches vielen deutschen Rentnern, die in Belgien leben, nicht klar sein dürfte. Sehr guter Artikel, der den Finger in die Wunde legt.
Da haben die Gesetzgeber die Sache nicht richtig durchgedacht.
Man müsste dafür Sorge leisten, dass den Rentnerinnen und Rentnern mehr bleibt und diese nicht auf die Hilfe der Sozialkassen angewiesen sind.
Es ist ein Grundsatzfrage, ob der Staat erst Renten zahlt, um dann den Menschen über die Steuer einen großen Teil weg zu nehmen und im Worst Case wieder Transfers leisten zu müssen. Besser wäre es, das Existenzminium grundsätzlich in allen Ländern steuerfrei zu stellen.
Danke an Walter Grupp für diese exzellente Zusammenfassung des Sachverhaltes
Klingt ja furchtbar kompliziert, aber es schildert klar die Realität von sehr vielen Rentnern. Umso erfreulicher ist es, dass mit Walter Grupp jemand sich so in die Materie eingearbeitet hat und dadurch konkrete Hinweise für Betroffene geben kann. Danke Walter Grupp
Ausgezeichnet, dass sich jemand darum kümmert! Herrn Grupp sei herzlich gedankt.
Ich stelle mir gerade den Bierdeckel vor, auf den die Steuererklärung passen sollte: Wahrscheinlich größer als die Erde, wenn sie denn eine Scheibe wäre. Das mit der Riesterrente ist i.Ü. falsch: ein Aschmaier ist damit in kürzester Zeit Milliardär geworden . . .