Entgegen anderer Gerüchte ist der Markt für Mietwohnungen in Belgien, auch im Bereich der Hauptstadt Brüssel, noch immer recht entspannt und man kann für verhältnismäßig redliche Mieten Wohnungen finden. Jüngste Untersuchungen ergaben Durchschnittsmieten von 7,90 EUR pro Quadratmeter, was im Vergleich zu anderen europäischen Hauptstädten eher als günstig anzusehen ist, jedenfalls verglichen mit z.B. London (€35 pro m²) oder Rom (€21,7), Paris (€19,8) oder Genf (€19,4).
Es gibt jedoch auch Schatten im „Mietparadies“ Brüssel: Zum einen gelten diese günstigen Preise wohl nicht für die an die EU-Behörden angrenzenden Stadtviertel, in denen insbesondere hochwertige Wohnungen teilweise sehr teuer der zahlungskräftigen Kundschaft angeboten werden. Es empfiehlt sich insofern auszuweichen und auch andere Stadtviertel in Betracht zu ziehen. Zum anderen lässt die Qualität der vermieteten Objekte teilweise zu wünschen übrig.
“Schönheitsreparaturen”
Sie werden in ihrem Mietvertrag eine Klausel über „Schönheitsreparaturen“ finden. Die hier auferlegten Pflichten sind im Vergleich zu Deutschland erheblich: So haben Sie zumeist die Heizung und elektrischen Geräte warten zu lassen und sind für alle kleineren Reparaturen selber zuständig. Erwarten Sie also nicht, dass der Vermieter etwa einen defekten Wasserhahn ersetzen wird oder einen Kurzschluss behebt. Hierfür sind Sie zuständig.
Der Vermieter trägt meist nur die Verantwortung für „strukturelle Mängel“ und große Bauarbeiten (Dach, Fahrstuhl, Fassade, etc.). Auch diese Klauseln sind weitestgehend legal (Art. 1719 und 1720 des Bürgerlichen Gesetzbuches lassen zu, dass „normaler Unterhalt“ auf den Mieter übertragen wird, dieser Begriff ist wohl traditionell weit auszulegen) und auch hierauf werden die meisten Vermieter nicht verzichten.
Über Makler, Mietvertrag, Kaution, Mieterhöhung, Nebenkosten, Zustand der Wohnung, Kündigung und vieles mehr berichtet der neue Leitfaden zur Wohnraummiete in Belgien. Er ist für alle Newcomer gedacht, aber auch für alle diejenigen, die ihre gegenwärtige Wohnung in Belgien verlassen, weil sie im Land umziehen oder wieder der Heimat zustreben.
Autor: Matthias Müller-Trawinski, Rechtsanwalt und Advocaat
Guten Tag
Ich sitze gerade an meiner Bachelorarbeit. Stimmt dieses Zitat auch noch heute in jedem Fall?
Zitat: Sie werden in ihrem Mietvertrag eine Klausel über „Schönheitsreparaturen“ finden. Die hier auferlegten Pflichten sind im Vergleich zu Deutschland erheblich: So haben Sie zumeist die Heizung und elektrischen Geräte warten zu lassen und sind für alle kleineren Reparaturen selber zuständig. Erwarten Sie also nicht, dass der Vermieter etwa einen defekten Wasserhahn ersetzen wird oder einen Kurzschluss behebt. Hierfür sind Sie zuständig.
MFG
Manuel
Guten Tag
Der Artikel ist zwar schon veraltet, jedoch dennoch sehr relevant. Ich habe Teile daraus in meiner Bachelorarbeit zitiert.
Freundliche Grüsse
Manuel
Es ist kein “untenstehender Link” für das Dokument zu finden…
Danke für den Hinweis. Aber bitte aufgepasst: Der Artikel ist 8 Jahre alt. Ich habe die letzten Zeilen entfernt, da der Download-Link tatsächlich nicht mehr besteht.