Wie das Leben so spielt, auch in Brüssel kann eine internationale Karriere auf Stolpersteine stoßen. Was tun, wenn man tatsächlich arbeitslos wird? Eigentlich ist es wirklich einfach. Allerdings kann dieser Artikel nur erste Hinweise für eine „normale“ Situation geben.
Die CAPAC (http://www.capac.fgov.be) liegt in der Nähe des Nordbahnhofs, von der Metro Rogier ein paar Minuten zu Fuß entfernt in einer nicht gerade Vertrauen erweckenden Nebenstraße, und auch das Gebäude ist dunkel und nicht einladend. Man zieht eine Nummer je nach Wohnort und Anfangsbuchstaben und muss sich auf mindestens eine Stunde Wartezeit einstellen in einem dunklen, muffigen Saal. Montags und nach langen Wochenenden dort zu erscheinen, ist nicht empfehlenswert, die Wartezeit liegt dann bei mehreren Stunden.
Jetzt die gute Nachricht: Die Sachbearbeiter oder Kundenbetreuer sind freundlich, hilfsbereit, geduldig und kompetent. Und man muss normalerweise nur einmal dorthin. Weitere Unterlagen kann man per Post schicken oder in die Briefkästen unten im Eingang einwerfen.
Das wichtigste Formular für den Antrag auf Arbeitslosengeld ist das C4, welches vom belgischen Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses automatisch ausgestellt wird. Sofern man aber weniger als 12 Monate in Belgien berufstätig war, wird es komplizierter: Dann muss man bei der zuletzt zuständigen Agentur für Arbeit im Heimatland das EU Formular E301 anfordern, mit dem die Ansprüche eventuell aus Deutschland nach Belgien übertragen werden. Da hierfür unter Umständen auch der letzte Arbeitgeber in Deutschland kontaktiert werden muss, kann diese Prozedur etwas dauern. Und vorher gibt es kein Arbeitslosengeld in Belgien. Einfacher ist es, wenn man direkt vor der Arbeitsaufnahme in Belgien in Deutschland arbeitslos gemeldet war, denn dann hat die Agentur schon die Daten für das E301 vorliegen. Sobald Arbeitslosigkeit droht, kann man auch das E301 jederzeit in Deutschland beim Arbeitsamt anfordern.
Nach der Antragstellung
Typisch für das belgische System sind blaue monatliche Meldekarten, auf denen der Arbeitssuchende selber ankreuzt, wann er eventuell zwischendurch einige Tage gearbeitet hat, krank war, Urlaub gemacht hat oder wirklich arbeitslos war. Danach werden die monatlichen Zahlungen berechnet, die pünktlich und zuverlässig gezahlt werden – sofern diese Karten regelmäßig geschickt werden.
Die CAPAC bearbeitet den Antrag und leitet ihn dann an die nationale belgische Behörde ONEM weiter, die die Zahlungen ausführt – und damit als dritte Behörde bei Arbeitslosigkeit auftritt. Jedoch hat der Arbeitssuchende selber normalerweise nur direkt mit Actiris und Capac zu tun.
ONEM übernimmt „nur“ die Zahlungen, und ab einer gewissen Frist auch die Kontrolle, inwieweit eine arbeitslose Person tatsächlich den Verpflichtungen nach gewissenhafter intensiver Jobsuche erfüllt – aber so lange sollte doch die Jobsuche nicht dauern!
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