Die Internationale Medienhilfe (IMH) ist die Arbeitsgemeinschaft der deutschsprachigen Medien im Ausland. Dazu gehören beispielsweise Zeitungen wie das “Wochenblatt” in Polen, das Fernsehprogramm “Ahorn TV” in Kanada oder das staatliche deutsche Hörfunkprogramm Namibias. In den vergangenen Wochen erreichten uns viele Klagen von Produzenten und Konsumenten der deutschsprachigen Publikationen und Rundfunkprogramme weltweit. Sie wollten gerne an der kommenden Bundestagswahl teilnehmen, aber konnten dies nicht tun, weil diese Wahlbeteiligung an ein willkürliches Regelwerk geknüpft oder einfach zu kompliziert ist.
Wählen dürfen einerseits im Ausland lebende deutsche Staatsbürger, die nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gelebt haben und bei denen dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt. Andererseits können auch deutsche Staatsangehörige an der Bundestagswahl teilnehmen, die noch nie im Bundesgebiet ansässig waren. Dann müssen sie aber persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sein.
In diesem Fall ist eine direkte Verbindung nach Deutschland, zum Beispiel über den Arbeitgeber, notwendig. Der regelmäßige Konsum deutscher Medien reicht als Grund beispielsweise nicht aus. Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Auslandsdeutsche, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht automatisch in ein solches Verzeichnis eingetragen und müssen selbst aktiv werden. Der Antrag soll unterschrieben und postalisch übermittelt werden. Er muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen.
Wer zum Beispiel vor fünf Jahren von Deutschland nach Südafrika ausgewandert ist, weiterhin den deutschen Pass besitzt und an der Wahl teilnehmen will, muss sich mehrere Monate vorher schriftlich bei der Gemeinde melden, aus der er stammt, und sich dort ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dann bekommt er von seiner Heimatgemeinde die Wahlunterlagen nach Südafrika geschickt und muss nach dem Ankreuzen seiner favorisierten Partei den Stimmzettel wieder zurück nach Deutschland senden. Postsendungen zwischen Südafrika und Deutschland sind oft drei Wochen unterwegs. Ob sie ankommen, ist reine Glückssache. So oder so ähnlich stellt sich die Lage für fast alle Auslandsdeutschen dar. Diejenigen, die noch nie in der Bundesrepublik wohnten, haben es noch schwieriger. Sie müssen begründen, warum sie teilnehmen möchten und sind damit vollkommen der Willkür deutscher Beamter ausgeliefert.
Björn Akstinat, Leiter der IMH, erklärt dazu: “Im Ausland leben über 1,5 Millionen Wahlberechtigte. Sie könnten das Zünglein an der Waage sein. Bei der letzten Bundestagswahl 2013 schafften es aber nur rund 70.000, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. 2017 werden es wahrscheinlich nicht viel mehr als 100.000 sein. Das sind vor allem Deutsche, die in den Anrainerstaaten der Bundesrepublik wohnen und kurze Postwege haben. Den restlichen Auslandsdeutschen, besonders denen in Übersee, ist eine Teilnahme wegen der vielen bürokratischen Hürden, die ihnen die geltenden Gesetze in den Weg stellen, meist zu umständlich und zu unsicher. Durch das komplizierte Verfahren werden Auslandsdeutsche praktisch um ihr Wahlrecht gebracht.
Dabei geht es auch viel einfacher: Für Auslandsitaliener gibt es beispielsweise spezielle Wahlkreise mit eigenen Kandidaten außerhalb Italiens. Die italienischen Staatsangehörigen weltweit sind alle bei den Botschaften registriert und bekommen ihre Wahlunterlagen automatisch zugeschickt: Stimmzettel inkl. ausreichend frankierter Rücksendeumschläge, die die Adressen der jeweils zuständigen Botschaften oder Konsulate tragen. Italien hat sogar einen eigenen Minister für seine Bürger im Ausland. Im deutschen Regierungsapparat fehlt ein Ansprechpartner für Auslandsdeutsche völlig. Eine Änderung der deutschen Wahlgesetzgebung nach italienischem Vorbild wäre dringend notwendig.”
Wohl Realitaet. Das Deutsche Wahlrecht (Gesetzgebung) ist so einfach, wie die Belgische Steuergesetzgebung bzw. jaehrliche Einkommenssteuererklaerung! Wer von uns einfachen Buergern begrift diese denn noch??????