Wer sich einen Neuwagen kaufen will, reibt sich gelegentlich die Augen: Mit dem Erwerb eines neuen Golf GTI mit 220 PS (161,81 KW) ist in der Wallonie und in Brüssel eine Steuer von rund 5 000 € fällig. Wer aber in Flandern seinen Wohnsitz hat, zahlt nur rund 200 €. In beiden Fällen neben der Mehrwertsteuer von 21 Prozent, versteht sich.
Wie ist das möglich? Es handelt sich grundsätzlich um einen Einmalbetrag, den der belgische Fiskus für das „Inverkehrbringen“ eines Fahrzeugs erhebt. Maßstab dieser Steuer ist in Flandern die Umweltfreundlichkeit. Diese steht längst nicht mehr im Widerspruch zu einer möglichst hohen PS-Zahl. Die TMC („Taxe Mise en Circulation“) eines elektrogetriebenen Tesla S mit 421 PS kostet daher z.B. in Flandern überhaupt nichts. In der Wallonie und Brüssel sind dagegen für solche umweltverträglichen Optionen ebenfalls rund 5 000 € hinzulegen. In diesen beiden Regionen gilt immer noch: je mehr Hubraum und Motorstärke, desto höher die Steuer. Diese reduziert sich nur mit dem Alter des PKW. Auch die Neuankömmlinge müssen die Steuer bei der Ummeldung ihres Fahrzeugs zahlen.
Weiter fällt dann, wie in Deutschland, jedes Jahr die KFZ-Steuer an. Diese ist in allen Regionen und unabhängig vom Alter weitgehend gleich. Für LPG-betriebene Autos gibt es noch einen Zuschlag zur Kfz-Steuer.
Zur Berechnung der Steuern siehe
Für die Wallonie und Brüssel: http://www.moniteurautomobile.be/taxe-mise-en-circulation.html.
Für Flandern: https://belastingen.fenb.be/vfp-portal-pub2-web/simulatieVerkeersbelasting.html#/q/top
Bei der Berechnung der Gesamtbelastung wäre noch die verbrauchsabhängige Akzisen-Steuer von rund 50% auf Benzin und Diesel zu berücksichtigen.
Zwar bedauert so mancher die Regionalisierung in Belgien. Im Bereich der Steuern führt diese aber regelmäßig zu mehr Steuerwettbewerb. So ist Flandern nicht nur im Fall der Steuer bei der Anschaffung eines Kfz sondern z.B. auch bereits beim Erbschafts- und Schenkungssteuersatz den Steuerzahlern entgegengekommen.
Bevor man aber wegen der Steuer bei der Anschaffung eines Kraftfahrzeugs den Wohnsitz wechselt, ist es noch ratsamer, mit dem Kauf eines Neuwagens zu warten. Auch Wallonien und Brüssel müssen im Interesse der Umwelt nachbessern. Wer aber nicht warten will, dem ist der Kauf eines Pick-ups zu empfehlen. Dieser ist als Nutzfahrzeug ebenfalls von dieser Steuer befreit, zumal es auch Ausführungen mit 4 Sitzen gibt.
Weitere Beispiele siehe
http://www.wallonie.be/fr/exonerations-reductions-et-exemptions
Walter Grupp
Walter Grupp ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht
Comptable-fiscaliste agréé IPC
Grupp & Partner
Av. de la Renaissance 1
1000 Bruxelles
walter.grupp(at)grupp-partner.com
+++++Wer meint, einen Kleinwagen mit 220 PS fahren zu müssen, der soll gefälligst den Neupreis nochmal als Steuern zahlen! Und das auch in Flandern.+++++
Nachdenken dann sowas schreiben !!! Viel PS muss nicht Umweltschädlich sein…..!!!!
Wer meint, einen Kleinwagen mit 220 PS fahren zu müssen, der soll gefälligst den Neupreis nochmal als Steuern zahlen! Und das auch in Flandern.
Gefällt mir ausgesprochen gut
Eindelijk heeft er ons iemand verstaan …
Hartelijk dank